Wie jeden Monat bringt auch der September wieder einige Neuerungen, Änderungen und Anpassungen in den Dingen und Abläufen des täglichen Lebens. Für die Brüsseler bedeutet dies höhere Fahrpreise in den Bussen und Bahnen der regionalen Nahverkehrsgesellschaft, junge Leute unter 21 Jahre dürfen sich nicht an Glücksspiel beteiligen und Logopädie wird auch für Kinder unter einem bestimmten Intelligenzquotienten von den Kassen vergütet. Auch die Steuervorteile für die Installation von Ladestationen für E-Autos laufen aus.
Neu ab dem 1. September: Steigende ÖPNV-Tarife in Brüssel, Glücksspiel erst ab 21 Jahre
In Brüssel wird der Nahverkehr teurer
Die regionale Brüsseler Nahverkehrsgesellschaft MIVB/STIB passt ab dem 1. September ihre Fahrkartentarife leicht nach oben an. Eine einfache Fahrt kostet jetzt 2,20 €, 10 Cent mehr als bisher. Ein Tagesticket steigt um 50 Cent auf jetzt 8 € und eine Airport2City-Fahrt zwischen der Innenstadt und dem Brüsseler Nationalflughafen in Zaventem kostet jetzt 7,50 €, was ebenfalls ein Anstieg um 50 Cent darstellt. Für eine Zehnerkarte von und zum Brussels Airport wird 49,20 € aufgerufen, 3,20 € mehr als bisher.
Eine Zehnerkarte Brupass (gilt in der Brüsseler Region auch bei der NMBS, bei De Lijn und bei TEC) kostet ab sofort 18 € statt 16,80 €. Eine Zehnerkarte Brupass XL (Zone Brüssel und 18 Bahnhöfe außerhalb der Region) kostet 24,50 € statt bisher 22,40 €. Brupass-Einzelfahrscheine kosten jetzt 2,60 € bzw. 3,50 €. Monatsabonnements steigen von 49 € auf jetzt 52 € und Jahresabos kosten 520 € statt 499 €. Alle anderen Tarife (Schüler, Studierende, Senioren) behalten ihre bisherige Tarifstruktur.
Müllvergehen in Brüssel: Verwaltungsstrafen mit sofortiger Überweisung
Für Zeitgenossen, die in der belgischen Hauptstadt Zigarettenkippen auf die Straße werfen oder die ihren Abfall nicht vorschriftsmäßig beseitigen, wird die Regelung der sofortigen Bezahlung bzw. Überweisung des entsprechenden Bußgelds ausgeweitet. Das Prozedere ist mit dem gütlichen Vergleich aus dem Rechtswesen vergleichbar.
Gesetzesübertreter können ihr Bußgeld sofort der regionalen Brüsseler Abfallgesellschaft Net Brussel überweisen und umgehen so eine Anzeige bzw. ein juristisches Strafverfahren. Sie haben zwei Wochen Zeit, ihre Überweisung zu tätigen. Das trifft jetzt auch auf falsch sortierte Müllsäcke zu und auf das Wegwerfen von Kleinabfall wie Getränkedosen im öffentlichen Raum.
Logopädie auch bei Kindern mit einem IQ unter 86 vergütet
Für Kinder mit einem Intelligenzquotienten unter 86 oder die an einer Sprachstörung leiden, werden logopädische Einzeltherapien in Belgien schon seit 1996 nicht mehr von den Krankenkassen vergütet. 2019 wurde dies geändert, doch der entsprechende Ausführungsbeschloss erfolgte bisher nicht. Grund dafür war die Tatsache, dass diesen Kindern auch in Zentren für ambulante Reha und in Förderschulen geholfen werden kann, da dort eine multidisziplinäre Herangehensweise angeboten wird.
Doch dort sind die Wartelisten mitunter extrem lang, weshalb betroffene Eltern und Elternverbände Alarm schlagen. Ab dem 1. September können logopädische Einzeltherapien auch für Kinder mit Sprachstörung (auch mit ausgeprägter und/oder non-verbaler Prägung) und mit einem IQ unter 86 von den Kassen vergütet werden. Um Anrecht auf die Rückzahlungen zu haben, müssen die Kinder einen IQ-Test des Krankenkassenverbandes LKIKV machen und den IQ-Wert ihrer Krankenkasse mitteilen.
Mindestalter für Glücksspiel auf 21 Jahre angehoben
Im Zuge des neuen belgischen Glücksspielgesetzes wird das Mindestalter für Glücksspiel von 18 auf 21 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden nur noch die Angebote der Nationallotterie inklusive Rubbellose, die weiter ab 18 erworben werden dürfen. Wettangebote der Lotterie dürfen aber ebenfalls nur ab 21 Jahren angenommen werden.
Online-Wettbüros dürfen ab dem 1. September ihre Glücksspiel-Genehmigungen kombinieren und sie dürfen keine „Geschenke“ mehr anbieten, um neue Kunden anzuwerben. Die sogenannten „3.3-Spielautomaten, die in Kneipen, Tankstellen und sogar Jugendzentren aufgestellt wurden, sind ab sofort verboten.
Prinzipiell wird jetzt auch das Verbot für Glücksspiel- und Wettreklame, das seit dem 1. Juli 2023 gilt, stärker im Gesetz verankert. Das bedeutet konkret, dass jegliche Wettreklame untersagt ist, es sei denn, ein Königlicher Beschluss der Bundesregierung ermöglicht Ausnahmen. Bisher war das umgekehrt und ein Königlicher Beschluss zähle auf, was verboten war.
Keine steuerlichen Vorteile für E-Ladestationen mehr
Ab dem 1. September fallen die steuerlichen Vorteile für Besitzer eines Elektroautos weg, die vor ihrer Türe eine Ladestation einrichten wollen.
Das ist auch bei Unternehmen der Fall, wo der steuerlicher Abzug von 150 % für die Unkosten der Anlage und der Installation, der seit Anfang 2023 möglich war, ebenfalls gestrichen wird.
Zeitlich befristete Anstellung von Lehrkräften mit ausländischem Diplom in Flandern möglich
Ab dem Anfang des neuen Schuljahres können Schulen Lehrkräfte mit Abschluss im Ausland vorläufig und befristet anstellen. Bedingung ist, dass die Betroffenen bei den Behörden einen Antrag auf die Zulassung ihrer Diplome eingereicht haben. Solange dieses Verfahren läuft, können die Bewerber auf dem Niveau der niedrigsten Gehaltstufe für ihre Funktion bezahlt werden.
Ist das Diplom einmal in Flandern anerkannt, werden Anstellung und Bezahlung regularisiert. Mit dieser Maßnahme soll dem akuten Lehrermangel in Flandern entgegengewirkt werden, denn hierzulande fehlt vor dem Beginn des neuen Schuljahres mindestens eine Lehrkraft pro Schule…
