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Audi-Personalversammlung im Vorst Nationaal
Inland
Wirtschaft

Personalversammlung: Es sieht nicht gut aus für Audi in Brüssel

Am Freitagmorgen fand im Brüsseler Konzertsaal Vorst Nationaal eine Personalversammlung für die Belegschaft des Audi-Werks in der Hauptstadt statt. Rund 1.000 Mitarbeiter des deutschen Autobauers fanden sich dort ein. Damit traf die Belegschaft zum ersten Mal seit der Ankündigung von Audi im Juli, das Modell Q8 e-tron dort nicht mehr lange zu bauen, mit dem Management des Unternehmens zusammen. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Klar ist, dass letztendlich in der kommenden Woche die Arbeit im Audi-Werk in Vorst noch nicht wieder aufgenommen wird. Es werden allerdings Vorkehrungen getroffen, ein baldiges Wiederanstoßen der Bänder vorzubereiten, hieß es am Freitag.

Große Neuigkeiten verkündete die Brüsseler Audi-Direktion nicht und an der Tatsache, dass der Q8 e-tron wegen mangelnder Nachfrage hier bald nicht mehr gebaut wird, ändert sich auch nichts. Nächstes Jahr verlieren dadurch zwischen 1.500 und 2.900 Mitarbeiter ihren Job.

Im Mai 2025 könnten dann weitere 1.100 Stellen abgebaut werden, womit nur noch 300 Mitarbeiter dort bleiben würden. Neben der Audi-Belegschaft sollen zudem rund 1.000 Arbeitsplätze bei Zulieferern bedroht sein. Das würde den Verlust von 3.600 Arbeitsplätzen bedeuten. Übrigens, die Mitarbeiter der Zulieferunternehmen für Audi in Belgien waren zu der Personalversammlung am Freitag nicht eingeladen, wie die Brüsseler Nachrichtenplattform BRUZZ und die Nachrichtenagentur Belga meldeten.

"Renault-Gesetz"

Am Donnerstag besprach die Direktion mit den Gewerkschaften das Einleiten der Phase 1 im sogenannten „Renault-Gesetz“. Mit diesem gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozess wird die kommende Massenentlassung vorbereitet. Obschon einige Optionen im Raum stehen (ein anderes Modell für den Standort, den Verkauf des Standorts an einen anderen „industriellen Partner“…) geht man bei Audi Brussels vom schlimmsten Szenario aus, nämlich von der vollständigen Schließung des Werks.

(Lesen Sie bitte unter dem Foto weiter)

Hohe Sicherheitsvorkehrungen an den Eingängen

Laut dem deutschen Handelsblatt hat Audi-Produktionsvorstand Gerd Walker die Einleitung der ersten Phase der Schließung bestätigt: „ Die Unternehmensleitung von Audi Brussels hat nun den in Belgien gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Konsultationsprozess mit den Arbeitnehmervertretern eingeleitet. Erst danach kann über Maßnahmen entschieden werden. Zahlen und Zeitpläne können wir nicht bestätigen.“

Mühsame Gespräche

Indessen verlaufen die Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der Direktion bei Audi in Brüssel mühsam. Die Direktion bat darum, fertige Neuwagen ausliefern zu können, wie das Wirtschaftsblatt L’Echo schreibt. Doch die Arbeitnehmer wollen, „so wie der derzeitige Stand der Dinge ist, nichts abfahren lassen.“

Sie vermuten auch, dass Audi in den Konzertsaal Vorst Nationaal eingeladen habe, weil die Direktion eine Fabrikbesetzung fürchtet: „Sie wissen, dass wenn wir auf das Gelände kommen, dass dort wir nicht mehr weggehen.“

Was ist das "Renault-Gesetz"?

Das sogenannte „Renault-Verfahren“ oder „Renault-Gesetz“ ist ein in Belgien gesetzlich vorgeschriebenes Sozialverfahren bei Massenentlassungen. Es wurde nach der plötzlichen und quasi unangekündigten Schließung des Renault-Werks in Vilvoorde bei Brüssel am 27. Februar 1997 eingeführt.

Belegschaft und Politik erfuhren von der Werksschließung damals quasi aus den Medien. Über 3.000 Mitarbeiter verloren damals quasi über Nacht ihren Arbeitsplatz.

Danach formulierte die belgische Bundesregierung das so genannte „Renault-Gesetz“, wonach ein in Belgien ansässiges Unternehmen, das im Zuge von Umstrukturierungen oder Werksschließungen Arbeitsplätze abbauen will, vor der Bekanntmachung der jeweiligen Schritte die Arbeitnehmerseite, sprich Betriebsrat und Belegschaft informieren muss.

Renault Vilvoorde wurde 1997 von einem auf den anderen Tag geschlossen

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