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Neu am 1. August in Belgien: Brustkrebsbehandlung nur noch in speziellen Kliniken möglich - Das EU-KI-Gesetz tritt in Kraft

Kein Monatsanfang ohne neue Regelungen und Veränderungen. Das ist in Belgien auch an diesem 1. August 2024 der Fall. Behandlungen von Brustkrebs sind ab jetzt nur noch in anerkannten Kliniken möglich und das neue EU-Gesetz zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) tritt in Kraft. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Brustkrebs wird nur noch in anerkannten Kliniken behandelt

Patienten in Belgien, die an Brustkrebs leiden, können sich ab dem 1. August nur noch in anerkannten Kliniken behandeln lassen bzw. chirurgische Eingriffe nur noch dort durchführen lassen. Bundesgesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) beendet die Finanzierung von Krankenhäusern ohne eine solche Anerkennung in diesem Zusammenhang.

Allerdings ist weiter möglich, Behandlungen nach Operationen, wie z.B. Chemo- oder Radiotherapie, in anderen Krankenhäusern zu folgen. Diese müssen dann allerdings mit einer der anerkannten Brustkrebskliniken zusammenarbeiten.

Vandenbroucke erließ diese Regelung, nach dem einer Studie entnommen wurde, dass Frauen, die sich in einer nicht anerkannten Klinik behandeln ließen, 30 % mehr Gefahr laufen, doch an Brustkrebs zu sterben. 

Prämien für Haushalte, die kein Anrecht auf Sozialtarif für Energie haben

Ab dem 1. August wird Haushalten mit geringem Einkommen, die trotzdem kein Anrecht auf den Sozialtarif für Energie haben, eine entsprechende Prämie gewährt. Hiermit schafft die belgische Bundesregierung einen ungerechten Zustand ab, der von den Sozialverbänden kritisiert wurde. 

Das betrifft die Haushalte, die keinen individuellen Gas- oder Stromlieferanten haben, sondern Energie über einen kollektiven Anschluss z.B. in einem Appartementgebäude mit Sozialwohnungen beziehen oder die in einem Senioren- oder Pflegewohnheim leben. 

Das neue EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz tritt in Kraft

Das Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI) der EU tritt ebenfalls am August in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre 1. Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Mit dem Gesetz wird KI in der Europäischen Union schärfer und einheitlich reguliert. Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollen damit besser im Umgang mit der Technologie geschützt werden.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien.

Verbraucher sollen mit dem Gesetz besser vor risikohaften KI-Anwendungen geschützt werden. So wird Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - etwa durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - grundsätzlich nicht erlaubt sein. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen wird es mit dem Gesetz in der EU nicht geben. Außerdem müssen KI-Anwendungen transparenter gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen so leichter erkennen, bei welchen Programmen Künstliche Intelligenz verwendet wird.

Das KI-Gesetz greift nämlich schrittweise. Einige Regelungen müssen dann zeitnah von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden - wie das Verbot von KI-Systemen, die „unannehmbare Risiken“ darstellen. Das sind Systeme, die als Bedrohung für Menschen eingestuft sind. Deren Verbot gilt schon nach einem halben Jahr.

Beim Einsatz von verbotener Technologie etwa bis zu 35 Mio. € oder - im Falle von Unternehmen - bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. Das genaue Strafmaß muss in diesem Rahmen aber von den Ländern festgelegt werden, wie die Kommission mitteilte. Bei anderen Verstößen gegen das Gesetz können Strafen von bis zu 15 Mio. € oder - im Falle von Unternehmen - bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres fällig werden. (dpa) 

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