Seit einigen Tagen läuft das Defizitverfahren gegen Belgien und gegen einige weitere Mitgliedsländer offiziell. Ende der vergangenen Woche stimmten die 27 EU-Mitgliedsstaaten einen dahingehenden Vorschlag der EU-Kommission angenommen. Darin heißt es, dass die Haushaltsdefizite in den 7 betroffenen Ländern „maßlos“ seien.
Neben Belgien ist dies auch in Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und in der Slowakei der Fall. Belgien (sowie die anderen Länder auch) wird jetzt von den europäischen Behörden auf Haushaltsebene genau beobachtet. Die betroffenen Länder müssen in diesem Zusammenhang einen strikten Haushaltsplan vorlegen und sich dann an diesen auch halten.
Das bedeutet, dass Belgien seinen Haushalt bzw. seine Haushaltspolitik mit den europäischen Erwartungen in Einklang bringen muss und das betrifft die beiden klassischen maximal erlaubten Werte: Das Haushaltsdefizit darf sich auf höchstens 3 % des Brutto-Inlandsprodukte (BIP) belaufen und der Schuldengrad muss unter 60 % des BIP gebracht werden.
Das Haushaltsdefizit in Belgien liegt derzeit bei etwa 4,4 % des BIP. Der Schuldengrad liegt aktuell bei 106,1 % des BIP. Im November wird sich die EU genauer mit den Entwicklungen befassen und jedem Land, gegen das ein Defizitverfahren läuft, spezifische „Empfehlungen“ zur Haushaltspolitik geben.
