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Der Senat mit seinen roten Sesseln
Inland
Politik

Wird der Senat noch vor dem 200. Jahrestag des belgischen Staates abgeschafft?

Mit der Eidesleistung der Senatorinnen und Senatoren Mitte Juli ist und der Einsetzung der neuen Vorsitzenden des Hauses, Valérie De Bue (MR), die neue Legislatur der Zweiten Kammer im belgischen Bundesparlament angelaufen. De Bue übernimmt den 40. Vorsitz und ist die insgesamt sechste Frau in diesen Amt. Doch es kann sein, dass dies die letzte Legislatur des Senats wird, denn es gibt bei verschiedenen Parteien das Bestreben, diese Kammer abzuschaffen oder ihr zumindest eine andere Funktion zu bieten. Ein gesetzlicher Rahmen für eine Abschaffung des Senats im Rahmen einer Staats- bzw. Verfassungsreform ist bereits gesteckt. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Nach der Ersten Kammer im belgischen Bundesparlament hat auch die Zweite Kammer, besser bekannt als Senat, in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen am 9. Juni grünes Licht für eine Verfassungsreform gegeben. Der Senat bestätigte die Liste der Verfassungsartikel, die angepasst werden sollen, in dieser Sitzung und damit ist diese Liste amtlich. Damit könnte auch die seit Jahren diskutierte Abschaffung des Senats möglich werden.

Unter den Verfassungsartikeln, die der Entwurf der Revisionserklärung vorsieht, ist auch der Artikel 195, der bestimmt, dass im Prinzip in einem Mal das gesamte Grundgesetz ändern könnte. Eine Revisionserklärung ist die Grundvoraussetzung für eine neue Staatsreform. Ein weiterer Punkt auf dieser Liste ist die Abschaffung oder die Änderung des Aufgabenbereichs für den Senat.

Zu denen, die den Senat abschaffen wollen, gehören die flämischen Liberalen Open VLD. Diese wollten nach den Parlamentswahlen, wenn der neugewählte Senat zum ersten Mal zusammenkommt, unmittelbar einen Vorschlag vorlegen, nach dem diese Zweite Kammer im belgischen Bundesparlament abgeschafft werden kann. Bis dies geschehen ist, muss sich das Haus auf die Aufgaben beschränken, die es laut Verfassung ausführen muss.

Kein leichtes Unterfangen?

Doch eine effektive Abschaffung des Senats wird kein leichtes Unterfangen sein, denn vor allem auf frankophoner Seite in Belgien will man an dieser Zweiten Kammer festhalten. Widerstand gegen seine Abschaffung kommt aktuell ebenfalls aus liberaler Richtung. Die frankophone liberale Reformbewegung MR will die Rolle des Senats sogar verstärken.

Und besonders viel einsparen kann man mit der Abschaffung des Senats sowieso nicht. Das Haus verfügt über etwa 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die allesamt verbeamten sind. Diese Leute kann man also nicht einfach so entlassen. Verschiedene Parteien in Belgien würden den Senat auch nicht wirklich abschaffen wollen, sondern in eine Art Länderkammer umwandeln, die z.B. der Bundesrat in Deutschland.

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Valérie De Bue, die neue Senatsvorsitzende

Wie beschreibt der Senat selber seine Funktion und seine Befugnisse?

Der Senat spielt eine besondere Rolle

Der Senat ist eine Denkkammer, erfüllt aber ebenso eine wichtige Funktion in der gesetzgebenden Arbeit. Außerdem ist der Senat damit beauftragt, über Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Föderalstaates zu entscheiden.

Das integrale Zweikammersystem

Für die föderale Basisgesetzgebung (Verfassung, Sprachengesetze, Wahlgesetze, internationale Vereinbarungen, Organisation der Gerichte und Gerichtshöfe…) befinden sich Kammer und Senat auf dem gleichen Niveau. Das bedeutet, dass der Entwurf nur dann angenommen wird, wenn die beiden Kammern sich auf ein und denselben Text einigen können.

Die „übliche" Gesetzgebung unterliegt dem begrenzten Zweikammersystem

Der Ausdruck „übliche Gesetzgebung" bezeichnet die Gesamtheit der Gesetzestexte, mit Ausnahme derer, für die die Abgeordnetenkammer alleine zuständig ist und derer, wofür Kammer und Senat auf gleichem Niveau sind (zum Beispiel die Verfassung und die institutionellen Basisgesetzgebung).

Die Senatoren und Senatorinnen können selber Gesetzesvorschläge einreichen, oder – wenn mindestens 15 Senatoren den Antrag stellen (man spricht von „Evokation") – einen durch die Kammer angenommenen Gesetzesentwurf überprüfen und abändern. In beiden Fällen hat die (Erste) Kammer jedoch das letzte Wort.

Das Kontrollrecht

Obschon der Senat die Föderalregierung nicht stürzen kann, hat er auf politischem Gebiet ein Wörtchen mitzureden. Sein Kontrollrecht übt der Senat anhand von schriftlichen Fragen, mündlichen Fragen und Bitten um Erläuterung (ausführliche Fragen die zu einer Debatte und zur Verabschiedung einer Motion führen können) aus.

Der Senat kann außerdem einen Untersuchungsausschuss ins Leben rufen, der die gleiche Kraft hat wie ein Untersuchungsrichter. Ein solcher Ausschuss kann Zeugen und Experten vorladen und anhören. Am Ende der Untersuchung legt der Untersuchungsausschuss Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Resolutionen vor, worüber der Senat dann seine Meinung äußert. Diese können sogar zu einem neuen Gesetz beitragen.

Interessenkonflikte

Der Senat regelt die Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Parlamenten. Seit einigen Jahren reift z.B. der Gedanke in der politischen Welt in Belgien, aus dem Senat eine Art Länderkammer für Länder und Regionen zu machen, mit dem deutschen Bundesrat als Vorbild.

Wie ist der Senat aktuell zusammengesetzt?

Der Senat setzt sich aus 60 Senatoren zusammen. 50 werden von den Regionalparlamenten ernannt, 10 Senatoren werden kooptiert. Das heißt, dass die verschiedenen Parteien auf der Grundlage ihrer Ergebnisse bei den föderalen Wahlen sie ernennen. Mit 10 Sitzen (Senatoren der Regionen und kooptiert) wird die N-VA die größte Fraktion im Senat bilden. Es folgen Vlaams Belang und MR mit je 8 Sitzen, die PS mit 6, die PVDA/PTB ebenfalls mit 6 (4 im französischsprachigen Teil des Landes für die PTB und 2 in Flandern für die PVDA), Les Engagés, Vooruit und CD&V mit 5, Open VLD mit 3, Groen mit 2 und Ecolo mit 1 Sitz. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft entsendet auch einen Senator.

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Die Geschichte des Senats

Der Senat wurde 1831 als Brücke zwischen der Kammer und dem König eingerichtet. Die Kammer sollte bei der belgischen Staatsgründung das Zentrum der Macht bilden und gleichzeitig dem Monarchen die Macht abnehmen. Um die jungen progressiven Politiker in der Kammer im Zaum zu halten, wurde der Senat gegründet, in dem vor allem ältere und erfahrene Herren aus der Politik saßen. Diese „weisen Männer“ hatten die Möglichkeit, Gesetzesvorschläge aus der Kammer zurückzuhalten.

Im Laufe der Jahrzehnte entwickelte sich das Königreich Belgien zu einer Demokratie und immer mehr Bürger erhielten das Wahlrecht. Für den Senat war das ein Problem, denn inzwischen war es ihm auch gesetzlich nicht mehr möglich, einfach so Gesetze zu verhindern. Nach und nach wurden die Bedingen angepasst, mit denen die Senatoren arbeiten konnten oder sollten. Das führte dazu, dass Kammer und Senat quasi die gleichen Aufgaben hatten. Die zweite Kammer verlor also quasi ihre demokratische Funktion und letztendlich auch ihren eigentlichen Sinn und Zweck.

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Der Senat von außen

Neuorientierung

1994 kam es zu einer Lösung, die den Senat zu dem Haus machten, das er heute noch ist. Dabei wurde auch auf die föderal organisierten Nachbarländer geschaut, in denen der Senat nicht das ganze Volk vertrat, sondern die Teilstaaten, also Länder und Regionen.

Die Grundrechtsprofessorin der Antwerpener Universität (UAntwerpen), Patricia Popelier, sagte dazu gegenüber VRT NWS, dass diese Idee allerdings zunächst eher zurückhaltend verfolgt wurde: „Es war sehr komplex und niemand war damit zufrieden. Letztendlich hat man erst 2011 einen echten Teilstaaten-Senat daraus gemacht – mit allen Gemeinschaften und Regionen“. In dieser Umwandlung, die im Rahmen der 6. belgischen Staatsreform durchgeführt wurde, bekam dieses Organ allerdings keine greifbaren Zuständigkeiten.“

Doch ein „echte“ Länderkammer?

Grundrechtsprofessorin Popelier ist der Ansicht, dass die am deutlichsten auf der Hand liegende Option die sei, dem Senat die Befugnisse einer echten Teilstaatenkammer zu bieten, so wie in anderen Bundesstaaten: „Man könnte dann als Teilstaaten zusammenarbeiten und kollektiv Standpunkte zu bestimmten Gesetzen einnehmen.“

Damit könnten z.B. internationale Enthaltungen vermieden werden, wie z.B. im Falle des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) oder dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Man könne aus dem Senat aber auch eine Kammer für Bürgerpartizipation machen, so Popelier: „Viele Akademiker denken darüber nach, doch ich bin kein Fürsprecher dieser Idee. Der Senat kommt am Ende eines gesetzgebenden Verfahrens. Bürgerpartizipation muss viel früher zum Zuge kommen.“

Im Rahmen einer konföderalen Gestaltung des belgischen Staates, wie ihn sich die flämischen Nationaldemokraten N-VA wünschen, wäre ein Senat bzw. eine zweite Kammer oder Länderkammer allerdings überflüssig, denn dann würden (fast) alle Befugnisse bei den Ländern und Regionen liegen.  

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