Die Europäische Kommission hat beim EU-Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) eine Klage gegen Belgien eingereicht. Grund für diesen Vorgang ist die Tatsache, dass im belgischen Bundesland Flandern zu wenig gegen Umweltverschmutzung durch Nitrat unternommen wird. Letztes Jahr gab es eine gleichlautende Klage gegen Belgien wegen des Umgangs mit Nitrat in der Wallonie.
EU-Kommission: Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der flämischen Nitrat-Politik
In Flandern wird in den letzten Jahren nur noch wenig gegen die Nitratbelastung im Oberflächen- und Grundwasser durch die Landwirtschaft unternommen. Aus diesem Grunde gehört das belgische Bundesland zu den am stärksten mit Nitrat belasteten Regionen in der Europäischen Union.
Schon 2023 schickte die EU-Kommission Belgien einen Mahnbrief und eine Empfehlung in diesen Zusammenhang. Hier wurde die flämische Landesregierung dazu gedrängt, aktiv zu werden. Da Flandern aber nicht EU-konform reagierte, zieht die Kommission jetzt vor den Europäischen Gerichtshof.
Umstrittener "Gülleplan"
Belgien riskiert dabei erhebliche finanzielle Sanktionen, falls der EuGH der Ansicht sein sollte, dass Flandern unzureichend gegen die Nitratbelastung vorgeht. 2022 versuchte Flanderns Umweltministerin Zuhal Demir (N-VA) mit einem erneuten „Gülle-Aktionsplan“ (MAP) zur Verringerung des , dem 7. entsprechenden Plan seit 1996 etwas dagegen zu unternehmen, doch die scharfen Auflagen dieses sorgten einmal mehr für Proteste der Landwirte.
Regierungsbildung
Das Thema ist auch aktuell Gegenstand der Koalitionsgespräche zur Bildung einer neuen flämischen Landesregierung. Die christdemografische CD&V steht hier hinter der Landwirtschaft, während die nationaldemokratische N-VA und die Sozialisten von Vooruit für eine Einhaltung des laufenden „Gülle-Aktionsplan“ sind.
Im Februar 2023 wurde Belgien in diesem Zusammenhang bereits einmal vor den EuGH gezogen. Damals betraf dies den Umgang mit Nitrat in der Wallonie. Die wallonische Landesregierung stimmte danach einem angepassten „Gülleplan“ zu und daraufhin wurde der Vorgang vor dem EuGH abgeschlossen.
