Die Europäische Kommission verklagt Belgien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die EU-Kommission wirft unserem Land nach Klagen von ausländischen Bauunternehmen aufgrund von Benachteiligungen am Markt vor, zu hohe Garantien beim Verkauf von Wohnraum einzufordern.
Die EU-Kommission verklagt Belgien wegen zu hohen Auflagen für ausländische Baufirmen
Ein Gesetz in Belgien verlangt von ausländischen Bauunternehmern, die im Immobiliengeschäft aktiv sind, eine finanzielle Garantie von 100 %, die bei hiesigen Firmen, die im Rahmen einer Ausschreibung einen Auftrag erhalten haben, nur 5 % beträgt.
Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass es ausländischen Unternehmen dadurch am Markt in Belgien deutlich schwer gemacht werde, am Markt aktiv zu sein: „Verbraucher und andere Unternehmen können in Belgien nicht von den wettbewerbsfähigsten und innovativsten Dienstleistungen profitieren.“
Die Kommission hat den belgischen Staat in dieser Sache offizell bereits zweimal verwarnt. Die Bemühungen der belgischen Behörden, die Situation zu verändern, seien jedoch unzureichend. Deshalb zieht die Europäische Kommission jetzt in dieser Sache vor den Europäische Gerichtshof.
