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Die "Oosterweel"-Baustelle

Staatsrat erklärt rechtliche Grundlage für Erdarbeiten Oosterweel für nichtig: „Keine Auswirkungen auf die Baustelle“

Der Staatsrat, Belgiens höchstes Verwaltungsgericht, hat die Genehmigung für die Verarbeitung des kontaminierten Bodens der „Oosterweel“-Arbeiten rund um Antwerpen aufgehoben. Der Fall wurde von Greenpeace und Bond Beter Leefmilieu angestrengt. Lantis, der Bauherr der Oosterweel-Arbeiten, relativiert das Urteil.

Jens Van Reet
Veröffentlicht:

Mit der Oosterweel-Verbindung soll der Verkehr in und um Antwerpen bzw. um den Antwerpener Hafen herum langfristig neu geregelt werden. Das Gebiet rund um die Baustelle hat mit einer historischen PFAS-Verschmutzung durch das Chemieunternehmen 3M zu kämpfen. Daher mussten die Arbeiten in der Vergangenheit bereits mehrfach unterbrochen werden.

Auf Ersuchen von Greenpeace und Bond Beter Leefmilieu hat der Staatsrat diesmal die Genehmigung für Erdarbeiten bei den Oosterweel-Arbeiten aufgehoben. Der Staatsrat bestätigt damit, dass Lantis, der Bauherr der Oosterweel-Arbeiten, in den vergangenen Jahren auf illegale Weise mit dem kontaminierten Boden umgegangen ist. Lantis verfolgte nämlich das sogenannte „Standstill-Prinzip", das vorschreibt, dass die Arbeiten die Situation nicht verschlechtern, aber auch nicht verbessern dürfen. Dies steht jedoch im Widerspruch zur flämischen Bodensanierungsverordnung, so der Staatsrat.

„Sie (Leantis, red.) haben vieles versucht, um Verzögerungen bei den Arbeiten zu vermeiden. Dennoch handelt es sich hier um einen der schlimmsten Fälle von Verschmutzung unseres Landes – und vielleicht sogar Europas“, sagt Joeri Thijs von Greenpeace. „Sie hätten unsere Umwelt- und Bodengesetzgebung anwenden und den Boden als Abfall statt als normalen Boden behandeln müssen. Darin gibt uns der Staatsrat jetzt recht."

In den vergangenen Jahren landeten große Mengen kontaminierten Bodens in Böschungen und Kreisverkehrsanlagen. Dieser Boden muss nun erneut ausgegraben werden. „Die großen Mengen an Boden, die noch auf der Baustelle liegen, müssen auf eine andere – legale – Weise behandelt werden", so Thijs. „Sie können nicht weitermachen wie bisher. Es müssen die notwendigen Anpassungen durchgeführt werden."

Illegale Aktivitäten

„Dies ist ein sehr wichtiger Präzedenzfall für den Umgang mit Bodenverschmutzungen", meint Thijs, nicht nur für Antwerpen, sondern für ganz Flandern. 

Er hofft außerdem, dass dieses Urteil Einfluss auf die laufende strafrechtliche Untersuchung haben wird. „Diese läuft, weil möglicherweise von einer sogenannten ‚Verschwörung von Beamten‘ die Rede ist, die gemeinsam eine illegale Aktivität organisiert haben, indem sie wiederholt die eigene Umwelt- und Bodengesetzgebung ignoriert haben. Der Staatsrat sagt nun deutlich 'Stopp'."

„Das Urteil ist gegenstandslos“

Laut Annik Dirkx von Lantis hat das Urteil in der Praxis wenig Bedeutung. „Der Staatsrat hat heute schlichtweg zwei technische Berichte für nichtig erklärt. Der Rat hatte jedoch bereits 2022 auf Probleme hingewiesen, weshalb wir damals bereits Maßnahmen ergriffen haben, um kein weiteres Risiko einzugehen."

„Die Böden, die in den zwei technischen Berichten erwähnt werden, sind bereits entfernt worden. Das Urteil ist somit gegenstandslos geworden. Es gibt daher keine Auswirkungen auf unsere Baustelle. Wir transportieren schon seit geraumer Zeit kontaminierte Böden ab, sodass nur noch sehr geringe Mengen kontaminierten Bodens auf der Baustelle liegen."

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