Tierrechtsorganisationen können keine Klagen wegen Tierquälerei mehr einreichen, da sie nach dem Gesetz kein persönliches Interesse daran haben. Das schreibt die flämische Zeitung De Standaard nach einem Urteil des Kassationsgerichts. Aufgrund dieses neuen Urteils befürchten Tierschutzorganisationen, dass Tierleid in Belgien kaum strafrechtlich verfolgt werden kann und wird.
Urteil des Kassationsgerichts: Tierrechtsorganisationen können keine Klagen wegen Tierquälerei mehr einreichen
Um das Urteil einordnen zu können, muss ein Blick auf Geschehnisse im September 2017 geworfen werden. Die Tierrechtsorganisation Animal Rights veröffentlichte damals schockierende Bilder, die mit einer versteckten Kamera im Schlachthof Verbist in Izegem in der Provinz Westflandern aufgenommen wurden. Die Aufnahmen zeigten, wie die Mitarbeiter Tiere mit Stöcken in eine Box jagen oder mit Elektroschocks quälen. In einigen Fällen werden sie ohne Betäubung geschlachtet.
In einem Gerichtsverfahren in erster Instanz im Jahr 2021 wurde der Schlachthof zunächst freigesprochen, weil das verdeckte Filmmaterial nicht als Beweismittel akzeptiert wurde. In einer Berufungsklage behielt Animal Rights zwei Jahre später Recht: Der Schlachthof Verbist wurde wegen Tierquälerei verurteilt.
Aber das war noch nicht das Ende. Tatsächlich könnte es aufgrund des neuen Urteils des Kassationsgerichts zukünftig viel größere Konsequenzen geben. Nach Ansicht des Gerichts haben Tierrechtsorganisationen nicht das Recht, eine Beschwerde gegen eine Person oder eine Institution einzureichen, da sie kein persönliches oder unmittelbares Interesse daran haben.
Umweltverbände können dies dank der Aarhus-Konvention von 1998, aber Animal Rights ist laut Gericht keine Umweltvereinigung. Infolgedessen können Tierrechtsorganisationen nicht vor Gericht gehen.
„Erzkonservative“ Entscheidung
Die Auswirkungen des Urteils können kaum überschätzt werden. Für Tierschutzorganisationen ist es jetzt viel schwieriger, vor Gericht zu gehen, wenn sie Tierquälerei feststellen.
„Das ist nur mit wilden Tieren möglich", sagt Els Van Campenhout von Animal Rights in der Zeitung De Standaard. „Wenn die Tiere einen Besitzer haben, wird es sehr schwierig, rechtliche Schritte einzuleiten. Das bedeutet, dass Tiere nur auf dem Papier Rechte haben und dass sie vor Gericht keinen Wert haben."
Auch Michel Vandenbosch von der Tierrechtsorganisation GAIA ist mit dem Urteil des Kassationsgericht nicht zufrieden. Gegenüber VRT NWS sagt Vandenbosch, dass die Entscheidung eine "erzkonservative Interpretation" der Gesetzgebung sei, die uns 40 Jahre zurück in die Vergangenheit katapultiere.
Vandenbosch kündigt an, dass GAIA hier nicht aufhören wird und sicherlich vor Gericht gehen wird, um das Urteil anzufechten. Er befürchtet, dass Tierquälerei in Zukunft nicht mehr strafrechtlich verfolgt würde und Tierquäler ungestraft weitermachen könnten.
