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Die erste Sitzung der Ersten Kammer im Bundesparlament hatte noch keinen konstituierenden Charakter
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Politik

Erste Sitzung in der Kammer: Bestimmte Stimmen zur Wahl zum föderalen Parlament in Belgien werden wohl nicht neu ausgezählt

Bei der ersten Sitzung des Plenums in der Ersten Kammer des neuen belgischen Bundesparlaments beschäftigten sich die Abgeordneten mit der Frage, ob die Wahl vom 9. Juni gültig ist oder nicht. Hier ging es einmal mehr um die fehlerhaft abgegebenen Stimmen von 16- und 17-jährige Wählern, die eigentlich nur für die Europawahl abstimmen durften. Ausschüsse mussten am Donnerstag Klagen gegen die Stimmabgabe besprechen, denn einige Parteien forderten Neuauszählungen. 

Andreas Kockartz
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Bei der elektronischen Stimmabgabe in Flandern, Brüssel und der in Deutschsprachigen Gemeinschaft in Ostblgien waren bei den Wahlen am 9. Juni bei der Ausgabe der Wahlkarten Fehler unterlaufen. Etwas mehr als 2.000 16- und 17-jährige Wähler und wahlberechtigte Belgier, die im Ausland leben, die eigentlich nur für die Europawahl stimmen durften, hatten auch bei den Wahlen zu Regionalparlamenten und zum Bundesparlament ihre Stimme abgeben können.

6 Parteien legten Beschwerde ein: MR, Team Fouad Ahidar, Voor U, Collectif Citoyen und Transparencia. Sie fühlten sich durch mögliche falsch abgegebene Stimmen benachteiligt. Diese Parteien wurden am Rande des Plenums von 7 Ausschussmitgliedern angehört und danach zog sich dieser Ausschuss zurück, um über die Gültigkeit der Klagen zu beraten.

Doch die kamen zu der Entscheidung, dass die Klagen abgewiesen werden und dass es nicht zu Neuauszählungen kommen muss. Das letzte Wort dazu haben aber die Abgeordneten selbst, die am kommenden Montag darüber abstimmen werden. Erst dann kann sich die Kammer auch konstituieren und die Abgeordneten werden dann auch erst ihren Eid auf die Verfassung leisten. 

Empfehlungen

Die Ausschussmitglieder, die die Klagen der Parteien behandelt haben, empfehlen dem Innen- und dem Außenministerium, dass diese als Organisatoren der Wahlen in der Frage der unter 18 Jahre alten Wähler für das EU-Parlament und der im Ausland lebenden belgischen Wahlberechtigten anpassen.

Eine weitere Empfehlung ist die, dass der Bereich des Grundgesetzes, der die Gültigkeit von Wahlen regelt, ebenfalls angepasst wird. Belgien ist in der Vergangenheit bereits vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil die Abgeordneten quasi selbst über die Gültigkeit ihrer Wahl entscheiden dürfen. Diese Empfehlung wird aus der Kammer heraus unterstützt.

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