Die flämischen Liberalen Open VLD erwägen eine Neuauszählung der Stimmen aus dem Wahlkreis Brüssel für das flämische Landesparlament über den juristischen Weg zu erreichen. Am Dienstag hatte das Parlament einen solchen Vorgang bei der konstituierenden Sitzung noch abgelehnt.
Fehlerhafte Stimmauszählung: Open VLD erwägt juristische Schritte
Bei den Wahlen vom 9. Juni 2024 konnten zahlreiche Jungwähler, die eigentlich nur an den Europawahlen teilnehmen durften, durch eine verkehrte Ausgabe von Wahlkarten auch ihre Stimmen für die Parlaments- und Regionalwahlen. Das passierte vor allem in Brüssel. Open VLD verpasste um 13 Stimmen aus dem Wahlkreis Brüssel einen Sitz im flämischen Parlament, der an den rechtsradikalen Vlaams Belang ging.
Aus gut unterrichteter Quelle erfuhr VRT NWS am Rande der konstituierenden Sitzung des flämischen Parlaments, die Liberalen jetzt den juristischen Weg gehen wollen. Die Partei überlegt offenbar, Klage beim Europäischen Hof für Menschenrechte einzureichen.
Kann ein Parlament über seine eigene Wahl abstimmen?
Begründet wird dies zum einen mit der Tatsache, dass über 2.000 Wählerinnen und Wähler die verkehrten Wahlkarten ausgehändigt wurden, von denen wohl viele davon Gebrauch machten, auch für andere Parlamente als dem EU-Parlament zu wählen. Andererseits könne es nicht sein, so die Liberalen, dass gewählte Abgeordnete selbst über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl abstimmen können, wie am Dienstag im flämischen Landesparlament geschehen (siehe oben).
Im Jahr 2000 ist Belgien schon einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil man dort ein Problem mit dem System sah, dass Abgeordnete über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl befinden dürfen. Doch damals ist dieses System nicht angepasst oder abgeschafft worden.
Fachleute sind der Ansicht, dass die Open VLD ein dahingehendes Verfahren gewinnen können.
