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Asylbewerberheim des Roten Kreuzes in Lanaken/Limburg

Asylsucher in Belgien, die arbeiten, müssen für ihren Aufenthalt im Wohnheim bezahlen

Asylbewerber in Belgien, die einen Job haben, müssen ab jetzt für ihren Aufenthalt in Wohnheimen für Asylsucher bezahlen Stichtag 1. Juli 2024). Sie müssen einen Teil ihres Lohns an die Verwaltung abführen, so die scheidende belgische Staatssekretärin für Einwanderung, Nicole de Moor (CD&V).

Andreas Kockartz
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Mit ihren Arbeitsstellen zahlen die Asylbewerber zwischen 35 und 50 % ihres Einkommens für Miete und Aufenthalt in ihren Wohnheimen. Dort erhalten sie dann ein Bett in einem Schafraum für 3 Personen, Zugang zu sanitären Einrichtungen (Bad, WC) und dreimal am Tag eine Mahlzeit.

Jährlich nehmen etwa 10.000 Asylbewerber einen Job an. Sie arbeiten dann mit Kurzzeitverträgen oder auch längerfristig. Damit arbeitet rund die Hälfte der Asylsucher in Belgien, die arbeiten dürfen (55 %). Dies ist möglich, solange der Asylantrag zur Bearbeitung läuft.

Die Asylbewerber wurden bei Infoveranstaltungen in ihren Wohnheimen und Aufenthaltszentren über diese neue Regelung informiert. Ob jetzt Asylsucher ihren Job dadurch aufgeben, bleibt abzuwarten. Dies würde sich auf ihre Aufenthaltsanträge allerdings negativ auswirken. Ein solcher Job ist eine positive Note im Antrag und hilft beim Erlernen der Sprache und bei der Integration. 

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