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Empörung bei Behindertenverbänden wegen Wahlrechtsänderung aus 2023

Eine im letzten Jahr erfolgte Änderung des belgischen Wahlrechts sorgt für Empörung bei Behindertenverbänden. Das berichtet die französischsprachige Zeitung Le Soir am Mittwoch. Die Änderung, die im März 2023 unbemerkt eingeführt wurde, ermöglicht es Richtern, Menschen mit geistiger Behinderung, die unter Vormundschaft stehen, systematisch das Wahlrecht zu entziehen. Laut zuständiger Bundesministerin Karine Lalieux sei es zu spät, diesen Fehler vor den Wahlen zu korrigieren. 

Jens Van Reet
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Vor der Änderung lag es im Ermessen des Richters, ob das Wahlrecht entzogen wird. Nun müssen Richter zwingend prüfen, ob eine Person noch wahlberechtigt ist. Um die Arbeit des Friedensrichters zu erleichtern, wird hierfür eine Checkliste vorgesehen. Diese Liste enthält viele Fragen, aber keine zum Wahlrecht. “Diese Gesetzesänderung, initiiert von den Ministern des Innern und der Justiz, hatte gute Absichten. Das Problem ist, dass sie ohne Rücksprache mit den Akteuren vor Ort durchgeführt wurde. Im Gegensatz zu dem, was beabsichtigt war, kann es vorkommen, dass einigen Menschen, die voll fähig sind, das Wahlrecht entzogen wird“, sagte die Bundesministerin und Beauftragte für Personen mit Behinderung, Karine Lalieux (PS), gegenüber Le Soir.

Verbände wie Unia und der Nationale Rat für Menschen mit Behinderungen (CSNPH) kritisieren, dass dies zu Ungerechtigkeiten führt. In einer Stellungnahme schreibt CSNPH, dass „die Praxis zeigt, dass viele Friedensrichter dazu neigen, alle Kästchen der Liste anzukreuzen“, weil es zu wenig Zeit und Ressourcen gebe, um die individuelle Situation von Betroffenen zu prüfen.

Justizminister Paul van Tigchelt (Open VLD) hat einen Brief an alle Friedensrichter geschickt, um sie zur sorgfältigen Prüfung aufzufordern. Eine Rücknahme des Gesetzes vor den Wahlen am kommenden Sonntag sei nicht mehr möglich, bestätigt Ministerin Lalieux.

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