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Ingrid Caeckaert wurde 1991 ermordet. Das DNA-Profil ihres Mörders ist bekannt.
Inland
Justiz

Fall Ingrid Caeckaert: Erstes auf einer DNA-Analyse basierendes Phantombild in Belgien

Die belgische Justiz hat zum ersten Mal ein auf einer DNA-Analyse basierendes Phantombild verwendet, wie die Tageszeitungen Het Nieuwsblad und Gazet van Antwerpen am Montag berichteten. Diese Technologie wurde in einem Fall aus dem Jahr 1991 verwendet, bei dem es um den Mord an Ingrid Caeckaert ging. Die Ermittler wissen nun, wie der Täter aussehen dürfte: ein Mann aus Westeuropa, der zur Tatzeit etwa 40 Jahre alt war.

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Die 26-jährige Frau war am 16. März 1991 in ihrer Wohnung in Heist (Westflandern) mit 62 Messerstichen getötet worden. Der Unbekannte hatte sich auch mit seinem eigenen Messer verletzt. Er hatte einen blutigen Handabdruck auf der gläsernen Eingangstür des Wohnhauses und eine lange Spur von Blutstropfen in den Straßen von Heist hinterlassen.

Seine DNA war mit der von Dutzenden Verdächtigen verglichen worden, doch die Analysen führten nie zu einer Übereinstimmung. Ende Februar dieses Jahres verabschiedete das Bundesparlament jedoch ein DNA-Gesetz, das den Ermittlern bei ungeklärten Fällen neue Möglichkeiten eröffnen soll. Die Staatsanwaltschaft von Ostflandern bestätigte, dass dieses neue Gesetz im Fall Caeckaert angewendet wurde.

"Auf der Grundlage des DNA-Profils des Täters, dessen Blut am Tatort gefunden worden war, werden weitere Untersuchungen durchgeführt, um potenzielle Verwandte zu finden", betonten die beiden Medien. "Aus dem Blut dieses Mannes konnten weitere phänotypische Merkmale bestimmt werden, wie z. B. seine biogeografische Herkunft". Es handelt sich also um einen Mann, der vor 33 Jahren etwa 40 Jahre alt war und aus Westeuropa stammte. Es ist das erste Mal, dass belgische Ermittler diese Technologie anwenden.

Die Eltern von Ingrid Caeckaert waren Ende Februar dabei, als das belgische Bundesparlament über das neue DNA-Gesetz abstimmte, das den Ermittlern neue Möglichkeiten bei ungeklärten Fällen eröffnen dürfte.

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