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EU-Urteil: Religiöse Symbole dürfen in Schulen verboten werden

Das Verbot, religiöse Zeichen zu tragen, verstößt nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Das hat das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute geurteilt. Drei Muslimen hatten gegen das vom Öffentlichen Unterrichtswesen in Flandern (GO!) verhängte Verbot geklagt. 

Jens Van Reet
Veröffentlicht:

2017 zogen drei junge Muslimen aus Maasmechelen (Provinz Limburg) vor ein Gericht in Tongeren, weil es ihnen in der Schule untersagt worden war, ein Kopftuch zu tragen. Die Schule gehört zum Öffentlichen Unterrichtswesen in Flandern (GO!), das religiöse Zeichen in all seinen Gebäuden verbietet. Das Gericht gab den Schülerinnen Recht, aber das Berufungsgericht in Antwerpen sah das anders.

Nun hat das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein endgültiges Urteil gefällt: Das Verbot ist kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, weil alle anderen religiösen Zeichen auch verboten sind. Es wäre also nicht zugelassen, wenn eine Schule nur das Kopftuch verbieten würde. 

Die Schülerinnen warfen GO! außerdem vor, gegen das Recht auf ein Privatleben, die Meinungsfreiheit und auf Bildung zu verstoßen. Zu diesen Klagen hat das Europäische Gerichtshof sich nicht geäußert, weil die Kläger noch nicht alle gerichtlichen Schritte in Belgien durchlaufen haben. 

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