In der letzten Sitzung der Ersten Kammer im belgischen Bundesparlament vor den Wahlen, die am 9. Juni stattfinden, wurde eine ganze Reihe an neuen Regelungen bzw. an Gesetzesanpassungen beschlossen. Dazu gehören eine Regelung für die Entschädigung von Terroropfern, das Arbeitsrecht für Sexarbeiter und die Tatsache, dass die EU-Grenzagentur Frontex auch in Belgien auftreten kann. Das Tierwohl wird im Grundgesetz verankert.
Neue Gesetze: Entschädigung für Terroropfer, soziale Rechte für Sexarbeiter, Frontex kann in Belgien auftreten, Tierwohl im Grundgesetz verankert
Entschädigungen für Opfer von Terrorismus
Acht Jahre nach den Anschlägen auf Brüssel kann eine Regelung für die Entschädigung von Opfern von Terrorismus in Belgien greifen. Der lang erwartete Gesetzesentwurf vereinfacht und beschleunigt zu Zuerkennung von Schadensersatz für mögliche Terroropfer auf dem belgischen Grundgebiet in Zukunft. Dazu sollen jährlich bis zu 1,7 Mia. € freigemacht werden können.
Die neue Regelung sieht einen Garantiefonds vor, aus dem mögliche Terroropfer in Erwartung von Versicherungssummen vergütet werden können. Dies hatten der Parlamentsausschuss nach den Anschlägen von 22. März 2016 und die Opferverbände gefordert.
Der Vorgang dauerte auf parlamentarischer Ebene in Belgien durch zahlreiche Anpassungen recht lang. Erst vor 2 Wochen wurde noch ein Zusatzantrag gestellt, durch den vermieden werden konnte, dass es eine Verjährung für Opfer von posttraumatischen Folgen nach einem Anschlag geben kann.
Arbeitsrecht für Sexarbeiter
Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter können jetzt auch als sozialversicherte Arbeitnehmer tätig sein. Seit 2 Jahren ist Prostitution in Belgien nicht mehr strafbar und die Betroffenen konnten offiziell als Selbständige arbeiten. Dies wird jetzt auf ein Arbeitnehmerverhältnis ausgeweitet.
Sexarbeiter können ab jetzt als Arbeitnehmer eingestellt werden, wodurch sie Zugang zur sozialen Sicherheit bekommen und sie erhalten Garantien bezüglich von Arbeitszeit und Entlohnung.
Das neue Gesetz sieht auch vor, dass Sexarbeiterinnen Handlungen, die Freier einfordern, abgelehnt werden können, ohne dass es zu einer Entlassung kommt. Zudem sieht das neue Gesetz zur Sexarbeit vor, dass es in jedem Bordellzimmer einen Not- und Alarmknopf geben muss, damit vor unsicheren Situationen gewarnt werden kann.
Frontex kann in Belgien aktiv werden
Beamte der EY-Grenzagentur Frontex können in Zukunft auch in Belgien Grenzkontrollen durchführen. Dazu stimmte die Kammer einem Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Paul Van Tigchelt (Open VLD) und von Bundesinnenministerin Annelies Verlinden (CD&V) zu.
Bis zu 100 Frontex-Mitarbeiter können dem belgischen Zoll in den Flughäfen, den Seehäfen und auch in internationalen Bahnhof Brüssel Süd/Midi zur Seite stehen und sie können auch Abschiebungen von Ausländern durchführen.
Der Einsatz der Frontex-Beamten ist allerdings an strenge Auflagen gebunden. Die europäische Behörde ist umstritten, da sie nicht immer internationales Recht respektiert.
Das Tierwohl wird im Grundgesetz verankert
Das Tierwohl wird in Zukunft in Belgien in der Verfassung festgeschrieben. Die Abgeordnetenkammer stimmte diesem Gesetzesvorschlag mit einer Zweidrittel-Mehrheit zu. Dieser Schritt sieht vor, dass der belgische Staat sowie die Länder und Regionen nach Tierschutz und nach einem Umgang mit Tieren als „Wesen mit Gefühl“ streben.
Die juristischen Folgen dieses neuen Passus im Grundgesetz bleiben allerdings recht beschränkt. Es handelt sich hier vor allem um ein symbolisches Gesetz, das vor allem sicherstellen soll, dass das Niveau von Tierschutz gesenkt werden kann.
