Der Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs listet 137 Empfehlungen auf, um den Kampf gegen Kindesmissbrauch und sexuelle Gewalt in der Kirche und darüber hinaus zu stärken. Der Ausschuss plädiert unter anderem für die Einrichtung eines neuen Kompetenzzentrums mit einer Anlaufstelle für Opfer, eine bessere Entschädigung für anerkannte Opfer und einen Wiedergutmachungsfond.
Untersuchungsausschuss Missbrauch in der Kirche listet 137 Empfehlungen auf
Im Anschluss an die VRT-Serie Godvergeten über sexuelle Gewalt innerhalb der Kirche und religiöser Orden hatte das belgische Parlament einen Untersuchungsausschuss zu Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt innerhalb und außerhalb der Kirche gebildet. Dieser Ausschuss hat am Donnerstag seinen Abschlussbericht vorgelegt.
Der Untersuchungsausschuss schlussfolgert, dass es „einen sehr großen Bedarf an weiteren Folgemaßnahmen und Anerkennung, aber auch an unabhängiger wissenschaftlicher Forschung zu sexueller Gewalt gibt, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kirche.”
Der Bericht enthält daher 137 Empfehlungen, um den Kampf gegen Kindesmissbrauch und sexuelle Gewalt zu verstärken. „Diese Empfehlungen bieten auch einen Fahrplan für konkrete Maßnahmen, um das Wohlergehen und die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten. Kinder und Opfer in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die Opfer haben lange genug gewartet.“
Koordinierter Ansatz
Der Ausschuss fordert die Ernennung eines Beauftragten für sexuelle Übergriffe und Gewalt an Minderjährigen und gefährdeten Personen. Er oder sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für verschiedene politische Entscheidungsträger
Diese Person wird die Leitung des ebenfalls einzurichtenden unabhängigen Kompetenzzentrums für sexuelle Gewalt übernehmen und politische Empfehlungen ausarbeiten. Das Kompetenzzentrum wird multidisziplinär sein und wissenschaftliche Forschung zu allen Facetten des Themas betreiben
Bedarf an Anerkennung und Antworten in (verjährten) Einzelfällen
Einrichtung einer neuen, unabhängigen Schiedskommission mit Schwerpunkt auf Opfern nicht-akuter sexueller Gewalt und rechtlich verjährter Taten. Außerdem sollte ein neues Entschädigungssystem ausgearbeitet werden
Die Ausweitung der (flämischen) Anerkennungs- und Schlichtungskommission und ihre Einführung in den anderen Teilen des Landes mit dem Ziel der Anerkennung und Beantwortung
Stärkerer Fokus auf die Betreuung der Opfer
Ausbau der allgemeinen Telefon- und Chat-Hotline mit 24/7-Erreichbarkeit
Besserer Zugang zu psychotraumatischer Betreuung
Bessere rechtliche Unterstützung, z. B. durch „ständige“ spezialisierte Anwälte
Es wird auch die Einrichtung eines Entschädigungsfonds geprüft, der vom Täter und/oder der Einrichtung, in der die sexuelle Gewalt stattgefunden hat, finanziert wird
Einziehung einer Entschädigung von der verurteilten Person durch den Staat zur Entlastung der Opfer
Erforschung einer geeigneteren Methode zur Berechnung des Entschädigungsbetrags
18. November als Gedenktag für alle Opfer von sexueller Gewalt
