Ein neuer Monat bringt neue Regelungen und dass ist auch im Mai in Belgien wieder der Fall. Zwei Neuerungen fallen dabei besonders ins Auge: Bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr entfällt die 15-Minütige Wartezeit. In Flandern müssen sich die Bezieher von Sozialhilfe oder anderen Leistungen beim Arbeitsamt einschreiben.
Neu ab dem 1. Mai: Keine Wartezeit vor Alkoholkontrollen, Sozialhilfeempfänger müssen sich beim Arbeitsamt melden
Alkoholkontrollen
In Zukunft wird Autofahrern bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr in Belgien keine 15 Minuten lange Wartezeit mehr gewährt, bevor sie ins Röhrchen blasen müssen. Das Bundesverkehrsministerium sagt dazu: „Der große Vorteil dabei ist ein Zeitgewinn. Die Polizei kann auf diese Weise effizienter kontrollieren.“
Weiter heißt es dazu: „Die neusten Geräte detektieren und neutralisieren den Alkohol im Mund automatisch und sind zu 100 % verlässlich. Eine Wartezeit ist also überflüssig geworden.“
Im Juli wird hinzukommend das Mindestvolumen der im Röhrchen ausgeatmeten Luft von 1,9 auf dann 1,2 Liter gesenkt. Spätentens ab dann muss die Polizei nicht mehr so oft einen Arzt hinzurufen, um den genauen Alkohol-Prozentsatz im Blut festzustellen.
Sozialhilfeempfänger müssen sich beim Arbeitsamt melden
Im belgischen Bundesland Flandern müssen sich die Bezieher von Sozialhilfe beim Arbeitsamt VDAB als Arbeitsuchende einschreiben. Damit soll der Beschäftigungsgrad auf 80 % gebracht werden. Die flämische Landesregierung beschloss, in dieser Frage enger mit den Sozialämtern (OCMW) zusammenzuarbeiten.
Sobald ein Betroffene beim Arbeitsamt eingeschrieben ist, prüft das Sozialamt, ob dieser selbst nach einem Job sucht oder ob es eine Begleitung durch das VDAB geben muss. Damit wollen die Behörden auch eine Sicht darauf erhalten, ab sich Sozialhilfeempfänger auf Jobsuche begeben.
Wer zur Berufsaktiven Bevölkerungsgruppe in Flandern gehört (zwischen 20 und 64 Jahren) und der Sozialhilfe bezieht, hat 3 Monate lang Zeit, sich beim VDAB anzumelden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen rechnen. Personen, die Sozialleistungen als Einkommen beziehen und die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, sind von dieser neuen Regelung ausgenommen.
Arbeitsmigration
Ab sofort gelten neue Regeln für die Anstellung von Einwanderern aus Nicht-EU-Ländern in Flandern. Arbeitgebern wird ermöglicht, bestimmte Profile auslegen zu können, während die Landesbehörden die Kontrollen bei Arbeitsmigration verschärfen.
Die Neuregelung hat zum Ziel, ausländische Fachkräfte einfacher in den von Facharbeitermangel geprägten Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig soll die ökonomische Arbeitsmigration besser kontrolliert werden, um Missbrauch und unberechtigte Vorgänge zurückzudrängen.
Vergütungen für Brillengläser und Kontaktlinsen
Das belgische Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV - in Flandern RIZIV, in der Wallonie INAMI) erweitert die Zahl der Personen, die ein Anrecht auf Rückzahlung von Brillengläser und Kontaktlinsen haben. Demnach werden die Bedingungen für solche Vergütungen von der Sehstärke abhängig gemacht.
Laut LIKIV können 105.000 Personen davon profitieren: Kurzsichtige und Schlechtsehende mit negativer Dioptrie und Weitsichtige mit positiver Dioptrie. Hier können entsprechende Brillengläser zumindest teilfinanziert werden.
Bei Kontaktlinsen können weitere rund 154.000 Menschen für entsprechende Vergütungen in Anmerkung kommen. Je nach Bedingung wird eine Rückzahlung durch die Krankenversicherung von der Krankenkasse noch ergänzt.
