Belgien und Deutschland haben einen neuen Vertrag zur Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zolldiensten unterzeichnet. Dies meldete Bundesinnenministerin Annelies Verlinden (CD&V) über eine Pressemitteilung. Dieser Vertrag ermöglicht eine Verbesserung des gegenseitigen Austauschs von Informationen sowie mehr grenzüberschreitende Operationen.
Belgien und Deutschland verstärken ihre Zusammenarbeit auf Polizeiebene
Belgien und Deutschland verhandelten bereits seit 2015 über eine Aktualisierung des bestehenden Vertrags über die gemeinsame Arbeit von Polizei und Zoll. Der neue Vertrag, den Innenministerin Verlinden und Bundesfinanzminister Vincent Van Peteghem (CD&V, Aufsichtsminister für die Zollbehörden) im Namen Belgiens unterzeichneten, bringt die Zusammenarbeit mit Deutschland auf die gleiche Höhe, wie die entsprechenden Kooperationen mit den Niederlanden und mit Luxemburg.
Der aktualisierte Vertrag ermöglicht einen besseren Informationsaustausch zwischen Belgien und Deutschland, was z.B. den Austausch von Autonummern bei Fahndungen betrifft. Wenn Leben oder die körperliche Integrität von Menschen in Gefahr sind oder wenn schwere Straftaten verhindert werden können, nehmen die beiden Länder jeweils Kennzeichen in ihre ANPR-Systeme auf, um so Fahrzeuge mit Verdächtigen oder Opfern lokalisieren und identifizieren zu können.
Grenzüberschreitende Verfolgungen
Der neue Vertrag weitet auch die Möglichkeiten aus, Verfolgungen über die Landesgrenzen hinweg durchführen zu können. Ab jetzt muss nicht mehr ausdrücklich die Rede von „frischer Tat“ sein und eine Verfolgung, die im anderen Land weiterläuft, muss nicht mehr an ein mögliches Strafmaß für die Straftat gekoppelt werden, für die sie aufgenommen wurde. Nicht zuletzt werden die Verfahren für Observationen und für Infiltrationen vereinfacht.
Deutschland und Belgien werden auch auf Basis von gegenseitiger Zustimmung Begleitaufgaben übernehmen. Dies kann z.B. der Fall bei der Begleitung von Wertetransporten oder von Atommüll sein oder aber bei Ausliegerungen, Überstellungen und Gefangenentransporten. Der neue Vertrag betrifft zudem Einsätze von Spezialkräften auf dem Grundgebiet der Partner in dringenden Notsituationen.
Gutes Beispiel
Belgiens Innenministerin Verlinden sagte, dass dieser Vertrag ein Schulvorbild dafür sei, „wie wir als Nachbarländer und als europäische Mitgliedstaaten im Kampf gegen die internationale Kriminalität und gegen andere Unsicherheits-Phänomene zusammenarbeiten können und müssen.“
„Wir werden noch besser ausgerüstet, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und um die Sicherheit unserer Bürger besser zu schützen“, so die flämische Christdemokratin in ihrer Pressemitteilung zu diesem neuen polizeilichen Kooperationsvertrag zwischen unserem Land und Deutschland.
