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Christliche Gewerkschaft warnt: Ein Viertel der vorausgefüllten Steuererklärungen ist fehlerhaft

Ein Viertel der vorausgefüllten Steuererklärungen ist fehlerhaft, so die christliche Gewerkschaft ACV, die ihren Mitgliedern beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung hilft. Jeder, der eine vorausgefüllte Steuererklärung erhält, sollte sie also sorgfältig prüfen. 

Martina Luxen Belga
Veröffentlicht:

Seit Mittwoch können die Steuerpflichtigen in Belgien ihre Steuererklärung selbst ausfüllen und einreichen. Etwa vier Millionen Menschen erhalten eine vorausgefüllte, vereinfachte Steuererklärung (RSA) mit Daten, über die das Finanzamt sowieso verfügt.

Zu den Empfängern gehören Steuerpflichtige, die nur ein Gehalt, eine Rente oder Sozialleistungen beziehen, aber keine “besonderen“ Einkünfte, z. B. aus Immobilien oder selbständiger Tätigkeit.

In diesem Jahr erhalten erstmals auch Personen, die Kinderbetreuungskosten oder eventuell Nebeneinkünfte aus Vereinsarbeit haben, ebenfalls die vorausgefüllte Fassung.

Nicht immer ist das Finanzamt schuld

Auch wenn der öffentliche Dienst sich als praktisch erweist, sollten die Angaben gründlich überprüft werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Fehler einschleichen. Das sagt die christliche Gewerkschaft ACV, die ihren Mitgliedern beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen hilft. „Wenn wir die Erklärungen prüfen, müssen wir in etwa 1 von 4 Fällen Korrekturen vornehmen", sagt Ive Rosseel, Steuerberater bei ACV National: “Und das kann sich negativ auswirken.” 

„Die Steuerbehörden bekommen nicht immer oder nicht rechtzeitig alle steuerpflichtigen Angaben über Einnahmen und Ausgaben“, sagt Rosseel.

Nicht immer ist das Finanzamt schuld: „Wenn Sie zum Beispiel eine Aktie oder eine Dividende haben, können Sie die Quellensteuer über Ihre Steuererklärung zurückfordern. Aber das Finanzamt hat diese Information nicht. Die Leute müssen das immer noch selbst im vorausgefüllten Dokument angeben.“

Darüber hinaus gibt es Dinge, die dem Finanzamt durch Tax-on-web zwar bekannt sind, die sich aber nur schwer in die Steuererklärung integrieren lassen, sagt Rosseel: „Zum Beispiel nicht korrekt angegebene unterhaltsberechtigte Kinder bei gemeinsamer Erziehung, Darlehen, langfristige Einsparungen ... Das alles macht einen großen Unterschied.“ 

Persönliche Verantwortung

Als Steuerzahler sind Sie persönlich für Ihre Steuererklärung verantwortlich, auch wenn es sich um vorab ausgefüllte Daten handelt. „Wenn Sie nichts in Tax-on-web korrigieren, wird der Vorschlag erst nach Ablauf der Abgabefrist angenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, wenn Sie den Steuerbescheid später erhalten, können Sie immer noch innerhalb der Frist Einspruch einlegen, um ihn zu korrigieren. Wenn man ihn erst ein oder zwei Jahre später entdeckt, ist das schon viel schwieriger.“

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