Ein 40-jähriger Mann, der unter dem so genannten "Eigenbrauer-Syndrom" leidet, ist vom Vorwurf der Trunkenheit am Steuer freigesprochen worden. Das hat das Polizeigericht in Brügge entschieden. Der Mann konnte nachweisen, dass sein Körper automatisch Zucker in Alkohol umwandelt. Da er selbst nicht wusste, dass er unter dem Syndrom leidet, lag nach Ansicht des Polizeirichters höhere Gewalt vor.
Mann wegen Trunkenheit am Steuer freigesprochen – er leidet unter dem "Eigenbrauer-Syndrom"
Da der Mann sich nicht erklären konnte, warum er positiv auf Alkohol getestet worden war, ließ er sich untersuchen. Jetzt konnte vor dem Polizeirichter beweisen, dass er unter dem "Car-Brewing-Syndrom" leidet, einer Krankheit, bei der der Körper große Mengen Alkohol selbst produziert. Zwei unabhängige Ärzte erstellten dieselbe Diagnose. Damit nicht genug: Der Mann arbeitet in einer Brauerei.
Was ist das Eigenbrauer-Syndrom?
"Manche Menschen produzieren selbst Alkohol aus dem Zucker, den sie zu sich nehmen", erklärte Toxikologe Jan Tytgat vor einigen Wochen in der Radiosendung De wereld vandaag.
"Jeder Mensch hat eine geringe Menge Alkohol im Blut”, so Tytgat, zirka 0,003 Promille. Bei Diabetikern oder Menschen mit Leberzirrhose kann der Wert höher sein, aber normalerweise liegt er unter dem gesetzlichen Grenzwert.
Seltenheit
Nicht so bei diesem Patienten. Tytgat bezeichnet diesen Fall als "außergewöhnlich": "Wir machen hier seit 30 Jahren Tests für die Polizeigerichte und mir ist noch nie ein Fall wie dieser vorgekommen."
Geholfen werden kann dem Mann mit dem Eigenbrauer-Syndrom nur mit Ernährungstipps, meint der Toxikologe: Eiweißreiche Kost essen, nicht zu viele Kohlenhydrate bis die Symptome abklingen.
Der Polizeirichter in Brügge hat nun tatsächlich entschieden, dass höhere Gewalt vorlag - der Mann ist also freigesprochen. "Der Richter hat entschieden, dass er an einer Krankheit leidet, von der er nichts wusste, er konnte sie weder vorhersehen noch verhindern. Er konnte die Situation nicht vermeiden, sagte sein Anwalt Anse Ghesquière.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, ihn für fahruntüchtig zu erklären, doch der Richter folgte dem nicht. Allerdings erhielt der Mann eine Verwarnung. Wenn er erneut unter Alkoholeinfluss erwischt wird, muss er mit einer Strafe rechnen. Da er nun weiß, dass er unter dieser Krankheit leidet, sollte er Maßnahmen ergreifen - etwa eine spezielle Diät machen oder keinen Alkohol mehr trinken.
