Die belgische Post und das Vertriebsunternehmen PPP haben sich außergerichtlich auf Modalitäten geeinigt, wodurch ein Gerichtsverfahren vermieden werden konnte. PPP hatte sich bei einer neuen Ausschreibung für die Zeitungszustellung als bester Anbieter herausgestellt und hatte somit einen millionenschweren Vertrag in Aussicht. Doch die belgische Bundesregierung wollte diese Zustellung nicht mehr ausschreiben und PPP reichte Klagen ein.
Bpost und PPP einigen sich auf Modalitäten zur Zeitungszustellung
PPP hatte ein Problem damit, dass der laufende Zustellungsvertrag von Bpost mit einem anderen Vertriebsunternehmen aus diesem Grunde um ein halbes Jahr verlängert wurde. Dies brachte der belgischen Post einen Zuschlag über 75 Mio. €. Dies aber sah PPP, dass einen hochdotierten Auftrag letztendlich nicht bekam, als illegale staatliche Unterstützung an und reichte Klage gegen Bpost und gegen die Regierung ein. Diese stellte sich Ende 2023 die Frage, ob die Zustellung von Printmedien überhaupt noch über die Post laufen sollte oder ob dieser Auftrag direkt an ein privatwirtschaftliches Unternehmen vergeben werden kann.
Jetzt aber einigte sich Bpost und PPP in einem außergerichtlichen Vergleich auf die Zahlung einer Art Entschädigung, wodurch ein unter Umständen langwieriger Prozess vor Gericht vermieden werden konnte. Über die Höhe der Summe wurde allerdings nichts bekanntgegeben. Gleichzeitig wurde auch ein Gerichtsverfahren zwischen PPP und der belgischen Bundesregierung vermieden.
Mit ihrer Einigung wollen die belgische Post und das Vertriebsunternehmen PPP zudem „ihre Energie für die Entwicklung von Aktivitäten und vor allem für Verhandlungen mit den Verlagen über die Bedingungen der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften ab dem 1. Juli 2024 aufwenden“, wie es in einer gemeinsamen Stellungnahme hieß.
