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Ein 27-jähriger Mann hat rund 40 minderjährige Mädchen aus Belgien und den Niederlanden über Snapchat angemacht.
Inland
Justiz

7 Jahre Freiheitsstrafe für Mann, der minderjährige Mädchen auf Snapchat missbraucht hat

Ein Mann aus Kontich (Provinz Antwerpen) ist zu 7 Jahren Freiheitsentzug und 10 Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der 27-Jährige hatte sich über Snapchat an rund 40 minderjährige Mädchen herangemacht. Er versuchte, sie über ein Spiel zur Weitergabe von Nacktbildern zu bewegen und setzte sie unter Druck. Außerdem traf er sich mit einem 14-jährigen Mädchen und vergewaltigte es.

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Der 27-jährige Mann aus Kontich stand vor dem Antwerpener Strafgericht wegen Vergewaltigung, Anstiftung zur Unzucht, Verletzung der sexuellen Integrität, Besitz von Bildern des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Kontaktaufnahme im Internet und Grooming vor Gericht. Als Grooming wird die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet, indem stufenweise ihr Vertrauen erschlichen wird.

Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, wurde der Mann zu 7 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Nach seiner Haftstrafe wird er 10 weitere Jahre lang von der Justiz überwacht werden. Außerdem muss er den Opfern, die Zivilklagen eingereicht haben, Zehntausende von Euro als Strafschadenersatz zahlen.

Das Gericht verwies in seinem Urteil auf die "völlig verwerflichen Taten" und die Tatsache, dass er erneut Kontakt zu Minderjährigen suchte, während er bereits unter elektronischer Überwachung stand.

In der Zwischenzeit hat er sich zwar in Therapie begeben, aber das Gericht hielt dies nicht für ausreichend, um sicherzustellen, dass er nicht wieder rückfällig wird.

Spiel auf Snapchat

Mit Hilfe eines Spiels auf Snapchat versuchte der Mann, Nacktbilder von etwa 40 minderjährigen Mädchen zu ergattern. Die Teilnehmer des Spiels mussten Aufgaben erfüllen, um ein höheres Level zu erreichen.

Es begann ganz harmlos mit dem Versenden eines Bildes, z. B. vom Arm oder vom Gesicht, aber nach und nach wurden die Aufgaben zunehmend sexueller. Er forderte sie dann auf, Nacktfotos zu machen oder sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen.

Die Opfer wurden auch unter Druck gesetzt. Wenn sie sich weigerten, drohte er ihnen zum Beispiel, zu ihnen nach Hause zu kommen oder bereits verschickte Bilder zu veröffentlichen.

Nach den Ermittlungen kamen etwa 40 Opfer in Belgien und den Niederlanden ans Licht, aber nicht alle konnten identifiziert werden. Einige der Mädchen waren zu diesem Zeitpunkt erst 10 Jahre alt. Der Mann log über sein Alter und behauptete, er sei minderjährig.

Auch körperliche Übergriffe

Es blieb nicht bei Online-Spielen und Drohungen. "Mit einem schutzbedürftigen 14-jährigen Opfer hatte sich der Beschuldigte auch körperlich eingelassen. Er hatte ihr Ende 2020 vier Schachteln Zigaretten versprochen und war in die Jugendeinrichtung gekommen, in der sie untergebracht war. Als Gegenleistung für die Zigaretten hatte er sie zu ungeschütztem Sex in einem Fahrzeug auf dem Parkplatz gezwungen", so der Staatsanwalt.

Einige Monate später kehrte er in die Jugendeinrichtung zurück, um ihr Sexspielzeug zu geben. Sie wurde gezwungen, diese zu benutzen und Fotos davon zu machen. Aus Angst gehorchte das Mädchen und stellte ihm die Bilder zur Verfügung.

Weitere Straftaten trotz Fußfessel

Nachdem das Mädchen den Mut hatte, die Tat anzuzeigen, wurde der Beschuldigte im Sommer 2021 verhaftet. Er selbst gab die Tat sofort zu. Er habe nach dem Abbruch seiner Verlobung eine schwierige Phase durchgemacht.

 Der Mann selbst erklärte, er sei kein Pädophiler, aber junge Mädchen seien nun einmal am leichtesten zu beeinflussen. Er sagte auch, es sei ihm egal, wie alt die Mädchen seien, aber er habe nicht gewusst, dass das Mädchen, mit dem er sich verabredet hatte, erst 14 Jahre alt war.

Er verbrachte daraufhin etwa fünf Wochen im Gefängnis und durfte dann seine Untersuchungshaft mit einer Fußfessel zu Hause absitzen. Es dauerte aber nicht lange, bis das Ganze via Snapchat wieder losging und er Nacktfotos anforderte.

Später räumte er ein, dass er ein großes Problem habe und es ihm für die Opfer leid tue. Der Staatsanwalt war jedoch nicht von seinem schlechten Gewissen überzeugt.

Die psychiatrische Untersuchung ergab, dass der Angeklagte überdurchschnittlich intelligent und egozentrisch ist. Nach eigenem Bekunden ist er sexuell obsessiv. Nach Ansicht des Gutachters benötigt er eine ambulante Therapie für seine Probleme.

Der Angeklagte befindet sich inzwischen in Therapie und möchte diese fortsetzen. "Ich habe das Gefühl, dass mir endlich geholfen wird. Ich bedaure sehr, was ich getan habe."

Nachhaltige Auswirkungen auf Kinder

Mehrere Eltern von Opfern haben Zivilklage erhoben und fordern Schadenersatz. "Meine Tochter kam früher immer zu mir und bat um Umarmungen, aber jetzt lehnt sie das ab. Das fällt mir sehr schwer."

"Sie geht zur Schule und schließt sich danach in ihrem Zimmer ein. Sie hat sich durch all das völlig verändert", erklärte mir der Vater eines 10-jährigen Opfers.

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