Die Erste Kammer im belgischen Bundesparlament hat am Donnerstagabend der Rentenreform von Bundespensionsministerin Karine Lalieux (PS) zugestimmt. Diese Reform sollte bereits 2022 verabschiedet werden, doch die zunehmende Vergreisung der Bevölkerung und Empfehlungen der EU-Kommission erforderten Anpassungen.
Grünes Licht für die Rentenreform in Belgien: Neues zur Mindestrente und zum Pensionsbonus
Eine der wichtigsten Neuerungen sind in der Rentenreform die Bedingungen zur Erlangung einer Mindestrente. Fortan muss man an mindestens 5.000 Tagen während seiner beruflichen Laufbahn gearbeitet haben. Das entspricht etwa 20 Berufsjahren.
Das offizielle Rentenalter liegt in Belgien noch immer bei 65 Jahren. Frührenten sind nach 42 Arbeitsjahren möglich. Der Berechnung der Renten liegt in Belgien die Zahl der Arbeitsjahre zugrunde.
Hier werden durch die Reform auch Zeiten mit einbezogen, an denen nicht gearbeitet wurde, z.B. Schwangerschaften, Elternzeit, palliative Pflege eines Angehörigen, die Pflege eines Kindes mit Handicap oder auch Kurzarbeit. Laufbahnunterbrechungen und Streiktage zählen hier nicht mit.
Rentenbonus
Auffallend ist auch, dass Pensionsbonus wieder da ist, sprich eine Anhebung der Rente für die, die länger arbeiten wollen. Wer aber länger arbeiten möchte, kann dabei ein zusätzliches Kapital aufbauen, dass beim Rentenantritt ausbezahlt wird.
Bei einem Jahr länger arbeiten, können knapp 3.800 € (netto) angespart werden. Wer aber drei Jahre länger arbeiten möchte, der kann bis zu 22.500 € (netto) aufbauen - der maximal mögliche Rentenbonus.
Beamtenrente
Auch bei den Beamtenrenten sind Anpassungen vorgenommen worden. Diese Pensionen werden in Zukunft nicht mehr nur dem Index für die Beamten angepasst, also an die Teuerungsrate, sondern sie steigen auch dann, wenn die Beamten eine Einkommenserhöhung erhalten. Die niedrigsten Beamtenpensionen sind davon aber nicht betroffen.
Nicht zuletzt wird im Zuge der belgischen Rentenreform ab 2028 auch der Sozialversicherungsbeitrag für die Zusatzrenten in der Privatwirtschaft angehoben. Dieser Sonderbeitrag steigt ab dann von 3 auf 6 %.
