Zum Hauptinhalt springen
Minderjährige, die nicht zu den Europawahlen gehen, haben nichts zu befürchten
Inland
Politik

Keine Sanktionen für Jugendliche, die trotz Wahlpflicht nicht an den Europawahlen teilnehmen

16 und 17 Jahre alte Jungwähler, die trotz der in Belgien geltenden Wahlpflicht, am kommenden 9. Juni bei den Europawahlen ihre Stimme nicht abgeben, müssen nicht befürchten, dafür hinterher gerichtlich belang zu werden. Dies beschlossen am Mittwoch Justizminister Paul Van Tigchelt und das Kollegium der Generalstaatsanwälte. "Wir wollen die Polizei nicht zu den Minderjährigen schicken", so der Minister.

Belga
Veröffentlicht:

Vor zwei Jahren beschloss die Bundesregierung, 16- und 17-Jährigen das Recht einzuräumen, an den Europawahlen teilzunehmen, wenn sie dies wünschen. Damals also ohne Verpflichtung. Das Verfassungsgericht, das sich zum zweiten Mal mit dieser Reform befasste, entschied jedoch letzte Woche, dass die Teilnahme nicht freiwillig, sondern wie bei den volljährigen Wählern verpflichtend sein müsse.

Unklar blieb jedoch, welche Maßnahmen gegen 16- und 17-Jährige ergriffen werden, die trotz der neuen Wahlpflicht am 9. Juni nicht zur Wahl gehen. Theoretisch sollten sie, wenn sie der gleichen Wahlpflicht wie Erwachsene unterliegen, auch den gleichen Sanktionen unterworfen werden, auch wenn in der Praxis Strafverfolgungen durch die Staatsanwaltschaft eher selten geworden sind.

Am Mittwoch befasste sich der engere Ministerausschuss mit dem Urteil des Verfassungsgerichts und beschloss, sich daran zu halten. Im Anschluss an die Sitzung vereinbarten Justizminister Paul Van Tigchelt (Foto) und das Kollegium der Generalstaatsanwälte aber, dass eine Richtlinie ausgearbeitet werden soll, um Minderjährige, die der Wahlpflicht nicht nachkommen, von der Strafverfolgung zu befreien.

"Wir wollen nicht die Polizei zu den Minderjährigen schicken", erklärte der Justizminister. "Die Wahlperiode wird mit ihrer Prüfungszeit zusammenfallen. Die Bundesregierung möchte ihnen die Möglichkeit geben, ihre Meinung zu äußern, und zwar ohne Geldstrafen".

Justizminister Paul Van Tigchelt

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5