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Wahllisten in einem belgischen Wahlbüro (Archivfoto)
Inland
Politik

Wahlen ’24: Wahlpflicht für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren in Belgien?

Der belgische Verfassungshof hat entschieden, dass für die 16- und 17-Jährigen, die im Juni 2024 wahlberechtigt sind, die Wahlpflicht gilt. Der Hof befasste sich in diesem Zusammenhang mit einer Klage gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn für die Erwachsenen in Belgien die Wahlpflicht gilt, kann es für die Jugendlichen keine Freiwilligkeit geben, so die Schlussfolgerung. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Die Unter-18-Jährigen in unserem Land können ab dem Alter von 16 Jahren an der Europawahl teilnehmen, die am 19. Juni gleichzeitig mit den Parlaments- und Regionalwahlen in Belgien stattfindet. Diese Möglichkeit beschloss die belgische Bundesregierung vor 2 Jahren.

Doch das belgische Verfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass diese Wahlmöglichkeit nicht auf freiwilliger Basis erfolgen darf, sondern dass auch für die 16- und 17-Jährigen die Wahlpflicht in Belgien gilt. Das Gericht entschied jetzt, dass es keine unterschiedliche Behandlung von erwachsenen und minderjährigen Wählern geben kann. 

Ein Bürger klagte im Sinne des Gleichheitsprinzips

Gegen die freiwillige Möglichkeit, für 16- und 17-Jährige in Belgien an der Europawahl teilzunehmen, hatte ein Bürger geklagt. Dieses Urteil birgt Probleme. Zum einen kommt es nur kurz vor der Frist für die Eintragung in die Wählerlisten und zum anderen stellt sich die Frage der juristischen Verfolgung der Jugendlichen, die trotz Wahlpflicht nicht wählen gehen.

Bundesinnenministerin Annelies Verlinden (CD&V) unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass Strafen gegen Erwachsene nicht auch bei Jugendlichen angewendet werden können. Sie forderte jetzt Bundesjustizminister Paul Van Tigchelt (Open VLD) dazu auf, hierfür eine Lösung zu finden. Allerdings gilt es zu bemerken, dass die belgische Justiz seit den 1980er Jahren faktisch keine Nichtwähler mehr verfolgt, aus welchen Gründen auch immer. 

Verfassungshof geht nicht zum ersten Mal dazwischen

Schon im vergangenen Jahr urteilte der belgische Verfassungshof, dass sich die 270.000 betroffenen jungen Leute zwischen 16 und 18 Jahren in Belgien nicht für die Teilnahme an der Europawahl im Juni 2024 registrieren lassen müssen. Für die Verfassungsrichter war diese Registrierungspflicht nicht angebracht und wurde zu Unrecht erlassen.

Jetzt urteilt der Hof, dass auch bei der Wahlpflicht in Belgien das Gleichheitsprinzip gelten müsse: „Der Hof urteilt, dass der Unterschied in der Behandlung der Wähler je nach dem, ob sie erwachsen oder minderjährig sind, nicht durch zwingende Gründe des öffentlichen Interesses gerechtfertigt zu sein scheint.“ 

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