Die Abgeordnetenkammer des belgischen Bundesparlaments hat einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Vandenbroucke (Vooruit, flämische Sozialisten) gebilligt, der den Verkauf von Tabak und Alkohol strenger regeln wird. Die verschiedenen Regierungen unseres Landes wollen damit dem Konsum dieser Produkte entgegenwirken.
Belgien: Ab April 2025 strengere Regeln für den Verkauf von Alkohol und Tabak
Die neue Gesetzgebung ist Teil der neuen Strategie gegen Alkohol- und Tabakkonsum. Derzeit gibt es in Belgien keine Vorschriften, die den Verkauf von Tabakerzeugnissen einschränken oder kontrollieren.
Infolgedessen können Tabakerzeugnisse in Tabakwarengeschäften, Zeitungsläden, Lebensmittelgeschäften, Supermärkten, Nachtläden, Tankstellen, auf Märkten und anderen Orten verkauft werden. Das sind rund 20.000 Verkaufsstellen in unserem Land.
Der neue Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) soll dafür sorgen, dass diese Zahl verringert wird. Zu diesem Zweck wird ab dem 1. April 2025 der Verkauf von Tabakerzeugnissen in zeitlich begrenzten Verkaufsstellen, wie z. B. auf Festivals, und in Lebensmittelgeschäften mit einer Fläche von mehr als 400 m² verboten.
Zigaretten und Tabak dürfen in Verkaufsstellen nicht mehr zu sehen sein
Darüber hinaus müssen Einzelhändler von allen Personen, die Tabakwaren kaufen möchten und dem Anschein nach unter 25 Jahre alt sind, einen Identitätsnachweis verlangen. Was Alkohol betrifft, so dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur noch Bier und Wein kaufen. Der Verkauf an Autobahnraststätten wird nachts verboten. Auch der Verkauf von Alkohol in Krankenhäusern wird verboten.
Außerdem wird es in Verkaufsstellen verboten, Tabakerzeugnisse noch zu zeigen . Dazu gehören zum Beispiel auch E-Zigaretten. Auch diese Vorschriften werden am 1. April nächsten Jahres in Kraft treten.
Schließlich werden auch die Strafen für Verstöße gegen das Werbe- und Verkaufsförderungsverbot verschärft. So kann beispielsweise ein Hersteller von Tabakerzeugnissen, der selbst gegen das Werbeverbot verstoßen hat, mit einem vorübergehenden Verkaufsverbot belegt werden.
