Belgien wird dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag seine Interpretation dessen geben, das ein Völkermord, ein Genozid ist. Dies sagte Bundesaußenministerin Hadja Lahbib (MR, Foto) am Montag Belgien will dies im Rahmen der Verfahrens, dass Südafrika gegen Israel beim IStGH angestrengt hat, tun.
Belgien will im Völkermord-Fall gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof gehört werden
Seit Januar beugt sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag über die Frage Südafrikas, ob sich Israel gegenüber den Palästinensern in Gazastreifen eines Völkermords schuldig macht. Auf ein definitives Urteil in diesem Fall muss mitunter Jahre gewartet werden, doch der IStGH hat Israel inzwischen angemahnt, einen Genozid in Gaza zu vermeiden. Dieser dringende Aufruf wurde von mehreren Ländern unterstützt, auch von Belgien.
So wie alle anderen Länder, die sich der Genozid-Konvention von 1948 angeschlossen haben, empfing Belgien ein Schreiben des IStGH, in dem darum gebeten wird, den Text der Konvention zu interpretieren. „Belgien wünscht teilzunehmen und die Interpretation, die es zum Artikel 2 der Konvention von 1948 hat, zu teilen“, so Außenministerin Lahbib.
Universeller Charakter der Konvention
„Es geht nicht darum, eine Seite zu wählen oder für oder gegen die eine oder die andere Partei zu sein, sondern darum, den universellen Charakter der internationalen Konventionen zu stärken, von dem die Staaten ein Teil sind“, so die Ministerin.
Aus den gleichen Gründen ist die belgische Außenministerin auch Fürsprecher für ein ähnliches Vorgehen, das am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag anhängig ist. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, dass Gambia gegen Myanmar angestrengt hat und zwar zur Frage, ob das Land einen Völkermord gegen die Rohingya begeht. Hierbei, so Außenministerin Lahbib, werde so vorgegangen, „wie wir es schon im Fall zwischen der Ukraine und Russland über die Interpretation der gleichen Konvention getan haben.“
