Während ihrer Plenarsitzung am Donnerstag hat die Kammer die Reform des Strafgesetzbuches endgültig verabschiedet. Der Text wurde mit den Stimmen der Mehrheitsparteien angenommen. Die Änderungen umfassen unter anderem höhere Strafen für sexuelle Gewalt, Terrorismus, Spionage oder Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte
Kammer des belgischen Parlamentes verabschiedet die Reform des Strafrechts
Das in achtjährigen Arbeitsprozessen entstandene Regelwerk modernisiert einen Rechtsbereich, der im Alltag Anwendung findet, aber bisher immer noch durch einen 1867 entworfenen Kodex geregelt wurde. Es wird zweifellos eine der wichtigsten Reformen bleiben, die von der heutigen Koalitionsregierung verabschiedet wurden.
Die Reform zielt gleichzeitig darauf ab, eine Reihe von Bestimmungen an die zeitgenössische Realität anzupassen, die Kohärenz in einer Reihe von Texten wiederherzustellen, die inzwischen uneinheitlich geworden waren, und einer Reihe von Begriffen präziser zu definieren oder sie endlich gesetzlich zu verankern.
Die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit, Vergehen und Verbrechen wird abgeschafft. An ihre Stelle tritt ein um acht Strafniveaus gegliedertes System. Auf Stufe 1, dem leichtesten Strafmaß, ist eine Freiheitsstrafe nicht mehr möglich. Auf Stufe 8 wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.
Auch der Zweck der Strafe wird definiert. In diesem Sinne wird die Freiheitsstrafe als "letztes Mittel" betrachtet. Sie darf nur verhängt werden, wenn andere Strafen (z. B. eine Arbeitsstrafe) oder Maßnahmen diese Ziele nicht erfüllen können.
Es werden auch neue Straftatbestände eingeführt, wie Ökozid, innerfamiliärer Mord (ein Begriff, der auf Feminizid zutrifft), der mit Stufe 8 bestraft wird, Leichenschändung, das Werfen von Gegenständen über die Gefängnismauern oder die Anstiftung zum Selbstmord.
Antidiskriminierungsgesetze werden auch im neuen Strafgesetzbuch verankert. Dieses wird zwei Jahre nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt, also im Laufe des Jahres 2026, in Kraft treten.

