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Inland
Justiz

Schächtungsverbot in Flandern und der Wallonie verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag entschieden, dass Flandern und die Wallonie das Recht haben, das Schächten - also das rituelle Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung - zu verbieten. Dies verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so die Richter in Straßburg.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Ein solches Verbot verstoße weder gegen die Religionsfreiheit noch sei es diskriminierend, entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Mehrere jüdische und moslemische Verbände und Einzelpersonen hatten in Straßburg gegen das Schächtverbot geklagt und damit versucht, die entsprechenden Dekrete der belgischen Bundesländer Flandern und Wallonien kassieren zu lassen.

Die flämischen und wallonischen Behörden hätten eine Maßnahme getroffen, die „gerechtfertigt“ sei und die als „proportional zum angestrebten Ziel, den Schutz des Tierwohls als Element der öffentlichen Moral“ anzusehen sei.

Kein Verstoß gegen die Menschenrechte

Demnach würden die jeweiligen Dekrete keinen Verstoß gegen Artikel 9 über die Religionsfreiheit oder gegen den Grundsatz zur Nicht-Diskriminierung des Artikels 14 der Menschenrechte darstellen. Dies ist das erste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Relation zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz.

Damit folgen die Straßburger Richter auch einem belgischen Urteil vom September 2021 des belgischen Verfassungsgerichts, das seinerzeit ebenfalls der Ansicht war, dass die Verbote des Schächtens mit dem hiesigen Grundgesetz in Einklang sind.

Ausnahme in Brüssel

Das Verbot für nichtbetäubtes Schlachten gilt in Flandern und in der Wallonie seit 2019 und zwar spezifisch im Falle von Schächtung von Tieren im Rahmen von religiösen Ritualen. In der Region Brüssel-Hauptstadt gibt es ein solches Verbot nicht. Jetzt wird auch hier darauf gedrängt, ein solches Dekret zu erlassen.

Politiker verschiedenster Couleur führen nach dem Urteil von Dienstag an, dass es jetzt keinen Grund mehr geben würde, ein solches Verbot nicht zu erlassen. Alle Einspruchs- und Berufungsmöglichkeiten der Kläger gegen ein Schächtverbot seien nun ausgeschöpft. 

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