Bis zu den Wahlen sind es noch genau vier Monate. Am Sonntag, den 9. Juni finden die Wahlen für das belgische Bundesparlament, die verschiedenen Landtage und für das Europaparlament statt. Ab heute gilt die Sperrfrist: Die Parteien und Kandidaten dürfen von nun an nur noch begrenzte Summen für ihren Wahlkampf ausgeben. Werbegeschenke und große Wahlplakate sind deshalb tabu.
Sperrfrist für die Parlamentswahlen im Juni beginnt heute
Die Sperrfrist ist der gesetzliche Rahmen, in dem die Ausgaben der Parteien und Kandidaten für den Wahlkampf festgelegt werden. So darf eine politische Partei für alle Wahlen, die am 9. Juni stattfinden, höchstens 1 Million Euro ausgeben. Höchstbeträge gelten auch für die Kandidaten, je nach ihrem Listenplatz.
Darüber hinaus sind während der Sperrfrist bestimmte Formen der Wahlwerbung verboten. So dürfen beispielsweise keine Werbegeschenke verkauft und keine Werbegeschenke verteilt werden.
Parteien und Kandidaten dürfen während der Sperrfrist auch keine kommerziellen Plakatwände mit einer Größe von mehr als 4 Quadratmetern verwenden, keine kommerziellen Telefonkampagnen organisieren und keine Werbespots in Radio, Fernsehen und Kinos verbreiten. Wohl erlaubt ist politische Werbung in sozialen Medien.
