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Inland
Politik

Keine Steuererhöhung für Firmenwagen mit Verbrennungsmotoren in Belgien

Die belgische Bundesregierung verzichtet vorerst auf eine Anhebung der Steuern auf Firmenwagen, die mit Benzin- oder Dieselmotoren angetrieben werden. Das Regierungskabinett hat wochenlang über diese Frage diskutiert. Dem gegenübergestellt werden allerdings Vorteile für Berufspendler, die mit der Bahn oder mit dem Rad unterwegs sind. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Bis auf weiteres werden in Belgien die steuerlichen Abgaben auf Firmenwagen mit fossilem Antrieb nicht erhöht. Das hat das Kabinett der belgischen Bundesregierung am Montagabend nach wochenlangen Diskussionen beschlossen.

Wer einen Firmenwagen fährt, den er auch privat nutzen kann, genießt von einem System, dass sich „Vorteil jeglicher Art“ nennt. Darauf müssen bestimmte steuerliche Abgaben geleistet werden. Wie hoch diese Abgaben sind, hängt unter anderem vom CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs ab. 

"Vorteil jeglicher Art"

Dieses Jahr hätten diese Abgaben um rund 20 % höher ausfallen können, als in der Vergangenheit. Grund ist die Berechnung des „Vorteils jeglicher Art“ auf Basis des durchschnittlichen CO2-Ausstoßes von neu angemeldeten Fahrzeugen. Dieser aber ist deutlich gesunken, da in letzter Zeit wesentlich mehr elektrisch angetriebene Firmenwagen angemeldet wurden.

"Keine künstliche Steuererhöhung"

Bundesfinanzminister Vincent Van Peteghem (CD&V) sagte dazu am Dienstagmorgen gegenüber VRT NWS: „Wir wollen den Leuten keine künstliche Steuererhöhung auferlegen. Wir haben darum beschlossen, die Besteuerung auf eine korrektere Art und Weise zu berechnen. Wir befinden uns im Zuge der Elektrifizierung des Fahrzeugparks und diese Elektrifizierung wird auch so erreicht.“

Der flämische Christdemokrat Van Peteghem hatte im Vorfeld einen Vorschlag ausgearbeitet, nach dem die Abgaben für Diesel- und Benzinautos schrittweise abgebaut werden sollen. Das Prinzip, dass umweltverschmutzende Firmenwagen höher belastet werden, ändert sich im Grunde nicht, doch die Besteuerung der „Vorteile jeglicher Art“ soll weniger schnell ansteigen.

Alternative Verkehrsmittel

Die Regierung beschloss in diesem Zusammenhang aber auch, dass einige Vorteile für Berufspendler gewährt werden, die mit der Bahn oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

So wurde der steuerliche Fahrrad-Freibetrag für Pendler, die mit dem Rad zur Arbeit fahren, von derzeit 2.500 auf jetzt 3.500 € angehoben und auch Bahnpendler werden berücksichtigt.

Hier wird die Inflation auf die Zugabonnements, die bis zu 56 % von den Arbeitgebern gezahlt wird, nicht an die Pendler bzw. die Abonnenten weitergegeben. 

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