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Inland
Justiz

Belgiens Regierung schafft einen gesetzlichen Rahmen für den Einsatz von Bodycams bei der Polizei

Bundesjustizminister Paul Van Tigchelt (Open VLD) und Bundesinnenministerin Annelies Verlinden (CD&V) haben mitgeteilt, dass ein gesetzlicher Rahmen für den Einsatz von Bodycams durch Polizeibeamten in Belgien geschaffen werden konnte. Die Nutzung solcher Kameras an den Uniformen der Polizistinnen und Polizisten ist genau geregelt.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Eingeschaltet werden diese Bodycams z.B. bei gewalttätigen Vorgängen, bei aggressivem Verhalten von zu kontrollierenden Personen, bei Ausschreitungen bei Großveranstaltungen oder bei Zwangsmaßnahmen durch die Beamten. Auch bei Fällen von Störung der öffentlichen Ordnung kommen die Kameras zum Einsatz.

Die Regelung sieht aber auch vor, dass die Aufnahmen für die Dauer von mindestens 30 Tagen gespeichert werden müssen, damit sie für eventuelle Ermittlungen oder von Überprüfungen nach Klagen zur Verfügung stehen. Sie sollen auch beim Aufstellen von genauen Protokollen und Einsatzberichten genutzt werden können sowie bei Ermittlungen als Beweismittel.

Zudem müssen Personen, die im Einsatz gefilmt werden, auf den Einsatz von Bodycams ausdrücklich hingewiesen werden. Dies ist der Fall vor allem bei überschaubaren Personengruppen. Vorschrift ist auch, dass ein gesamter Vorgang ungeschnitten aufgenommen werden muss. Die Polizisten dürfen ihre Bodycam also nicht zwischendurch aus- und einschalten. Sie muss permanent während des Einsatzes laufen.

Beobachter dürfen Einsätze filmen

Im Rahmen der Regelung zu den Bodycams wurde von Regierungsseite her auch festgelegt, dass Beobachter den Einsatz (mit Bodycam) der Polizei ebenfalls filmen darf, z.B. mit einem Smartphone oder einer anderen Kamera. Allerdings muss dieser Vorgang mit der Polizei vorher ebenso abgesprochen werden, wie eben auch der Einsatz von Bodycams (siehe oben). Beobachter oder auch beteiligte Personen haben zudem das Recht, bei Vorkommnissen die Polizei dazu aufzufordern, einen Vorgang mit der Bodycam aufzunehmen.

Überzeugt

Justizminister Van Tigchelt und Innenministerin Verlinden sind überzeugt davon, dass der Einsatz von Bodycams bei Polizeieinsätzen Vorteile bringt. Analysen von Vorgängen hätten ergeben, dass Vorfälle nach der Ankündigung von Aufnahmen nicht weiter eskaliert seien und dass sie für eine Beruhigung der Sachlage gesorgt hätten.

Das bedeutet, dass Gewalt und Aggressivität gegen Polizistinnen und Polizisten durch die Anwesenheit von Bodycams eingedämmt wird und für deeskalierende Zurückhaltung sorgt. Nicht zuletzt gingen im Rahmen von Testeinsätzen auch die Klagen und Beschwerden gegen Beamte zurück. 

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