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Inland
Justiz

Gesetzesreform in Belgien: Arzt, der das Sterbehilfegesetz übertritt, ist nicht unbedingt eines Giftmordes schuldig

Mediziner in Belgien, die gegen das Sterbehilfegesetz verstoßen, gelten durch eine Gesetzesanpassung nicht mehr automatisch als Giftmörder. Sie können mitunter zu längeren Haftstrafen verurteilt werden oder aber lediglich disziplinarische Maßnahmen auferlegt bekommen. Die belgische Bundesregierung hat dazu ein Abkommen erreicht, wie Justizminister Paul Van Tigchelt (Open VLD) bekanntgibt. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Gegen einen Arzt, der gegen das Sterbehilfegesetz in Belgien verstößt - ob in kleineren oder in größerem Maße - wird bisher gerichtlich nur als Giftmörder ermittelt. Dies bedeutet lebenslange Haft. Konkret macht das Sterbehilfe- oder Euthanasiegesetz in unserem Land also keinen Unterschied und sieht nur diese eine Strafe vor. Das bedeutet defacto, dass auch ein geringfügiger Verstoß automatisch ein Schwurgerichtsverfahren nach sich zieht.

Um dies zu verändern hat die Regierung De Croo ein Abkommen über eine Gesetzesanpassung erzielt und ermöglicht damit ein mehrstufiges Strafsystem in diesem Bereich. Die Mehrheitsparteien werden diese Anpassung in Kürze den Abgeordneten in der Ersten Kammer des belgischen Bundesparlaments vorlegen, um diese Anpassung durchführen zu können.

Verfahrensfehler?

Wenn ein Arzt nicht gegen die Basisbestimmungen des Sterbehilfegesetz verstoßen hat, wohl aber einen ernsten Formfehler beging, dann kann ein Richter nach der Reform gegen ihn Haftstrafen von 8 Tagen bis zu 3 Jahren verhängen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn er keinen zweiten und/oder dritten Arzt um Rat bittet, wie es das Gesetz vorsieht. In diesem neuen Gesetzt steht eindeutig festgeschrieben, dass die Justiz mit mildernden Umständen Rechnung tragen soll und das auch alternative Strafen verhängt werden können.  

„Wenn jemand unerträglich leidet und sich für Sterbehilfe entscheidet, kann es nicht sein, dass sich Mediziner zurückhaltend verhalten, weil sie des Giftmordes verdächtigt werden können“, so Bundesjustizminister Van Tigchelt. Der flämische Liberale ist zwar der Ansicht, dass man die Vorschriften im Gesetzbuch einhalten müsse, „doch dem stellen wir jetzt proportionelle Strafen gegenüber.“ 

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