Das interföderale belgische Zentrum für Chancengleichheit Unia registriert seit dem 7. Oktober 2023, also seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und der militärischen Reaktion darauf, einen „beunruhigenden Anstieg“ in Sachen Hasssprache in den sozialen Medien und darüber hinaus, sowie bei antisemitischen Straftaten. Dies sagte Unia-Direktorin Els Keytsman (Foto oben) am Montag im Rahmen der Lancierung des interföderalen Koordinations-Mechanismus im Kampf gegen Antisemitismus. Insgesamt 9 Vorfälle können ans Hassverbrechen angesehen werden, so Keytsman.
Beunruhigender Anstieg von antisemitischer Hatespeech in Belgien
Unia registrierte zwischen dem 7. Oktober und dem 7. Dezember 2023 insgesamt 91 Meldungen in direktem Bezug zu den Ereignissen im Gaza-Konflikt in Belgien. Zum Vergleich: 2022 gab es pro Monat 2 bis 3 solcher Meldungen. Unia-Direktorin Els Keytsman sieht darin einen „beunruhigenden Anstieg“ bei antisemitischen Vorkommnissen.
Nicht alle dieser 91 Meldungen betrafen dabei konkret Antisemitismus. In 66 Fällen ging es um direkte Hinweise zu jüdischer Herkunft und 8 Meldungen betragen palästinensische bzw. arabische Herkunft bzw. islamische religiöse Überzeugungen. Bei etwas mehr als der Hälfte aller Meldungen ging es im Hassbotschaften, die online veröffentlicht wurden, doch laut Unia ist auch sehr oft die Rede von direkten Beschimpfungen auf offener Straße oder wie Keytsman sagt, „in der echten Welt.“
9 Fälle von Hassverbrechen
Im Zuge der Bearbeitung der 91 Meldungen zu Hatespeech und antisemitischen Straftaten seit dem 7. Oktober 2023 ist ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden und insgesamt 9 Vorfälle gelten nach belgischem Recht als Hassverbrechen. Das sind z.B. antisemitische Graffiti oder um Sachbeschädigung. Allerdings laufen noch einige Ermittlungen, die ebenfalls strafrechtliche Verfahren nach sich ziehen können.
Unia ruft dazu auf, „diese Tendenz gründlich zu analysieren und anzupacken.“ „Wir verteidigen das Recht auf freie Meinungsäußerung, doch das aufstacheln zu Hass, Gewalt und Diskriminierung, zu Sachbeschädigung oder persönlicher Belästigung gehen nicht. (…) Dies kann auf keinen Fall durch die Situation im Nahen Osten gerechtfertigt werden“, so Keytsman.
