Von den 12 Geschworenen beim Brüsseler Terrorprozess zu den Anschlägen vom 16. März 2016 haben 8 danach Hilfe bei einem Therapeuten gesucht. Seit Anfang 2023 haben Geschworene ein Anrecht auf 10 kostenlose Sitzungen für psychologische Hilfe. Beim Terrorprozess wurde dies aber nicht zum ersten Mal in Anspruch genommen.
Mehrere Geschworene aus dem Brüsseler Terrorprozess haben danach um therapeutische Hilfe ersucht
Die Teilnahme an einem Schwurgerichtsverfahren kann man sich in Belgien nicht wirklich aussuchen. Man wird durch ein Gesetz dazu verpflichtet. Aber, nicht selten werden Geschworene mit Grausamkeiten und mit brutalen Bildern und Feststellungen oder mit emotionalen Zeugenaussagen konfrontiert. Nicht selten erfahren Geschworene danach mentale Probleme.
Doch die belgische Justiz sorgt seit diesem Jahr für Hilfe, wie Sharon Beavis vom Bundesjustizministerium gegenüber VRT NWS angab: „Darum können Mitglieder eines Schwurgerichts jetzt 10 kostenlose Sitzungen bei einem Therapeuten bekommen. Bisher haben 11 Personen dieses Angebot genutzt: 8 Geschworene aus dem großen Terrorprozess und 3 Geschworene aus anderen Prozessen.“
Neben den Geschworenen, einfache Bürger aus der Mitte der Gesellschaft, können aber auch Richter und andere Mitglieder des belgischen Justizwesens von solchen gratis gewährten therapeutischen Sitzungen Gebrauch machen. Wer allerdings nach 10 Sitzungen immer noch unter psychischen Problemen nach Verfahren leidet, der muss weitere Hilfe selbst finanzieren oder sich an seine Krankenkasse wenden.
