Am 1. Januar tritt ein Abkommen in Kraft, dass die belgische Bundesregierung mit den Kunstschaffenden im Land getroffen hat. Das bedeutet, dass ein sogenanntes Künstlerattest das bisherige Künstlerstatut ersetzt. Das neue System bringt den Betroffenen – bildende Künstler, Musiker, Schauspieler, Tänzer und auch Ton- und Lichttechnikern - fünf Jahre lang vollständigen sozialen Schutz.
Ab Januar 2024 besseren sozialen Schutz für die Kunstschaffenden in Belgien
Bundessozialminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) stellte Anfang der Woche das neue Sozialsystem für die Kunstschaffenden vor. Dieses System, dass das bisherige Künstlerstatut durch ein Künstlerattest ersetzt, bietet nicht nur den Künstlern an sich vollständigen sozialen Schutz, sondern auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus den technischen und den unterstützenden Bereichen des Kunst- und Kultursektors.
Das neue Künstlerattest wird durch eine Kommission zuerkannt, die aus Vertretern des Sektors, der Gewerkschaften und der Regierungsbehörden zusammengestellt ist. Um den dazu erforderlichen Bedingungen zu entsprechen, werden ab dem 1. Januar 2024 auch die Perioden mit einberechnet, in denen die Kunstschaffenden „unsichtbar“ sind, z.B. dann, wenn sie proben, neue Produktionen vorbereiten oder schreiben und kreativ sind.
Einkommen
Kunstschaffende können in Zukunft ein monatliches Einkommen von mindestens 1.507, 54 € für Paare oder Alleinstehende beanspruchen und sogenannte Familienoberhäupter haben Anspruch auf mindestens 1.652,82 €. Pro geleistetem Arbeitstag wird ein geringer Teil des Einkommens von diesem Betrag als Sozialabgabe abgezogen. Diese Form der Vergütung kann mit 9.628,32 € pro drei Jahre aus Autorenrechten kumuliert werden. Für Berufsanfänger wird ein befristetes Attest vorgesehen, dass nach drei Jahren Recht auf ein definitives Künstlerattest bietet. Davon können angehende Kunstschaffende allerdings nur einmal profitieren.
Für den Bereich Amateurkunst wird eine sogenannte Amateurkünstler-Vergütung eingeführt. Diese Vergütung bleibt flexibel, orientiert sich aber an den theoretischen Praktiken im Amateurbereich, um so Missbrauch (auch im professionellen Bereich) vorzubeugen. Den Auftraggebern, die von diesem System sowohl im professionellen, als auch im Amateur-Bereich profitieren, wird ein Solidaritätsbeitrag von 5 % eingefordert.
Mehrwert
„Wenn man den einmaligen hinzugefügten Mehrwert der Künstler in einer Zeit, die sich schnell entwickelt, anerkennen will, muss man als Regierung diesen einfach und effizient fördern. Das ist das, was wir ab 2024 mit dem Künstlerattest machen. Das ist ein Beispiel von sozialer Sicherheit in einer modernen Zeit, die flexibel, feingetunt und der Entwicklung der künstlerischen Praxis angepasst ist“, so Sozialminister Vandenbroucke, ein flämischer Sozialist.
Die Anerkennungskommission arbeitet eng mit den entsprechenden juristischen Behörden und mit dem Bundesamt für soziale Sicherheit zusammen. Über eine Webseite wird es den Betroffenen leicht gemacht, Dossiers einzureichen. Kunstschaffende aus dem bisherigen Statut sind dem neuen System automatisch angeschlossen.
