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Rollstuhlfahrer, die De Lijn wegen Diskriminierung verklagt hatten, erhalten 650 Euro Schadenersatz

Das flämische öffentliche Verkehrsunternehmen De Lijn wurde verurteilt, vier Rollstuhlfahrern Schadenersatz zu zahlen. Die Rollstuhlfahrer hatten De Lijn verklagt und behauptet, das öffentliche Verkehrsunternehmen tue nicht genug, um Busse und Straßenbahnen für alle zugänglich zu machen. Ein Richter gab ihnen Recht und entschied, dass sie jeweils 650 Euro Schadenersatz erhalten sollten.

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Die vier Rollstuhlfahrer hatten De Lijn verklagt, weil sie sich von dem flämischen Verkehrsunternehmen diskriminiert fühlten. Sie beriefen sich auf 13 Vorfälle zwischen März 2019 und November 2022, bei denen sie entweder nicht oder nur unter Schwierigkeiten in einen Bus einsteigen konnten.

Ihre Beschwerden reichten von einer fehlenden Infrastruktur, die an die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst ist, über eine mangelnde Schulung des Personals, um Rollstuhlfahrern zu helfen, bis hin zu offenkundigen Weigerungen, Rollstuhlfahrern den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen.

Die vier hatten rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem ihre Beschwerden bei De Lijn erfolglos geblieben waren. Ein Richter in Mechelen entschied zu ihren Gunsten und verurteilte De Lijn zu Entschädigungszahlungen von jeweils 650 Euro an alle vier Kläger. Der Richter verurteilte De Lijn wegen Verstößen gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und wegen Verstößen gegen das Gleichstellungsgesetz von 2008.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Anzahl der Vorfälle über einen Zeitraum von mehreren Jahren schlüssige Beweise dafür lieferte, dass die Kläger von De Lijn diskriminiert worden waren. Er fügte hinzu, dass Rollstuhlfahrer in der Lage sein sollten, an allen Aspekten des täglichen Lebens teilzunehmen, einschließlich der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

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