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Juristischer Sieg der Klimaschützer: Belgien muss strengere Maßnahmen gegen den Ausstoß von Treibhausgasen ergreifen

Das Berufungsgericht von Brüssel verpflichtet die belgische(n) Regierung(en) dazu, strengere Maßnahmen zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen zu ergreifen. Eine Bürgerinitiative aus 58.000 teilweise prominenten Mitbürgern hatte im sogenannten „Klimafall“ Belgien verklagt, weil zu wenig gegen den Klimawandel getan werde.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

In erster Instanz hatte ein belgisches Gericht bereits 2021 geurteilt, dass die Regierungen in Bund, Ländern und Regionen in Belgien zu wenig gegen den Klimawandel unternehmen würden. Jetzt ging das Berufungsgericht von Brüssel noch einen Schritt weiter.

Die Richter sind der Ansicht, dass die belgische Bundes-, die flämische Landes- und die Brüsseler Regionalregierung einen Fehler begehen, in dem sie zu wenig gegen den Treibhausgas-Ausstoß unternehmen.

In ihrem Urteil geben die Richter zu verstehen, dass sie damit den belgischen Bürgern bis heute Schaden zufügen und dass sie damit auch die Menschenrechte verletzen.

Der Berufungshof verpflichtet jetzt die drei Regierungen dazu, gemeinsam dafür zu sorgen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in ganz Belgien bis 2030 um 55 % niedriger sein muss, als der Referenzwert von 1990.

Lediglich die wallonische Landesregierung wird nicht verurteilt, denn nach Ansicht der Richter ist dort genug unternommen worden, um den Treib- und Schadstoffausstoß signifikant zu senken.

Bundesklimaministerin Zakia Khattabi (Ecolo) gab aus Richtung Dubai zu verstehen, wo sie am Klimagipfel COP28 teilnimmt, dass die das Urteil analysieren werde und dass sie ihrer föderalen Regierung Vorschläge dazu unterbreiten werde. 

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