Das Berufungsgericht von Brüssel hat die Befangenheitsklage gegen die Richter im anstehenden SKY-ECC-Drogenprozess abgewiesen. Dies melden unsere frankophonen Kollegen der RTBF und die Staatsanwaltschaft bestätigte diese Meldung. Das bedeutet, dass dieser Megaprozess gegen 129 Verdächtige wegen umfangreichem Drogenschmuggel aus Südamerika im Dezember beginnen kann.
SKY-ECC-Prozess: Berufungsgericht verwirft Einspruch gegen Richter
Die entsprechende Akte wurde im Juni vor dem Brüsseler Strafgericht eingeleitet und nach einer Sitzung am 24. Oktober, bei dem die Agenda festgelegt wurde, sollte der eigentliche Prozess am 6. November beginnen.
Doch drei Tage zuvor legte der Verteidiger eines der 129 Angeklagten Einspruch gegen die drei Richter in diesem Prozess ein und meldete Befangenheit in diesem Verfahren an.
Die vorsitzende Richterin habe einige Vorfälle, die der Verteidiger eingebracht habe, der Begründung für das Verfahren hinzugefügt und dies, noch bevor sich alle Prozessparteien damit befassen konnten und dazu Stellung nehmen konnten.
Doch dies sah das Berufungsgericht anders und verwarf diesen Befangenheitseinspruch gegen die Richter. Nach diesem Einspruch war der Prozessbeginn auf den 4. Dezember gelegt worden. Ob es aber an diesem Tag losgehen kann oder wird, ist noch unklar.
Mehr zu diesem Prozess finden sie in unseren Beitrag „Mega-Prozess zu einem SKY-ECC-Drogendossier beginnt verspätet: Einspruch gegen die Richter eingelegt“ vom 3. November.
