Ein Gesetzesentwurf, über den die belgische Bundesregierung gerade berät, sieht vor, dass Telekomkunden bei Ausfällen des Internets in Zukunft Anspruch auf Entschädigung bei ihren Providern haben sollen. Belgiens Ministerin für Telekommunikation, Petra De Sutter (Groen), folgt dabei entsprechenden Beispielen aus anderen EU-Ländern.
Gesetzesentwurf in Belgien: Kein Internet? Provider sollen Entschädigung zahlen
In der jüngeren Vergangenheit nehmen die Ausfälle des Internets in Belgien deutlich zu, wie auch das Ministerium von Ministerin De Sutter anhand der hohen Zahl der Klagen feststellen muss. Dazu kommt noch, dass die Preise für Telekommunikation in unserem Land viel höher sind, als z.B. in unsern Nachbarländern.
Nicht zuletzt sind deutlich mehr Telekomkunden individuell auf das Internet angewiesen, denn seit der Coronakrise arbeiten nach wie vor wesentlich mehr Menschen von zuhause aus im Homeoffice oder im Rahmen von mobilem Arbeiten.
Die Ministerin ist in dieser Frage inzwischen der Ansicht, dass die hiesigen Telekomanbieter ihre Kunden bei Ausfall des Internets entschädigen soll. Ihr Gesetzesentwurf sieht vor, dass Entschädigungen dann der Fall sein sollten, wenn Betroffene mindestens 8 Stunden lang kein Internet haben bzw. nicht telefonieren können.
Drei Formen der Entschädigung sollen dabei zur Anwendung kommen:
1 € für den ersten Tag einer Störung, was sich von Tag zu Tag erhöhen soll;
Die Erstattung eines 30stels der Unkosten, die dem Kunden pro Monat berechnet werden;
Kostenloser Zugang zu andern Produkten des jeweiligen Anbieters.
Der Gesetzesvorschlag sieht auch vor, dass die Provider diese Entschädigungsmöglichkeiten in ihren Angeboten oder Verträgen dem Kunden vorlegen müssen.
Das Kabinett der belgischen Bundesregierung hat diesem Gesetzesvorschlag bereits grünes Licht erteilt. Jetzt müsse sich noch der Staatsrat und die Datenschutzbehörden damit befassen, bevor das entsprechende Gesetz den Abgeordneten der Ersten Kammer im Bundesparlament zur Abstimmung vorgelegt werden kann.
