In Oudenaarde (Provinz Ostflandern) hat der Prozess gegen 17 Personen begonnen, die verdächtigt werden, sie hätten eine private Miliz gründen zu wollen. Während der Corona-Krise führte die Polizei eine Razzia in einem Haus in Geraardsbergen durch, in dem zu dieser Zeit eine illegale Versammlung stattfand. Damals wurden unter anderem Armbrüste und Hakenkreuze beschlagnahmt. Dem Anführer Tomas Boutens drohen 26 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 4.000 Euro.
Armbrüste und Hakenkreuze: Wollten 17 Personen eine private Miliz gründen?
Wie bei der ersten Anhörung gab es auch im Gericht von Oudenaarde strenge Sicherheitsmaßnahmen. Alle Besucher mussten durch den Metalldetektor, ihre Schuhe wurden kontrolliert und ihre Personalausweise wurden kopiert. Der Staatsanwalt fuhr mit einem anonymen Auto vor, und es gab mehr Polizeiüberwachung als sonst bei einem Prozess üblich.
Es herrscht eine gewisse Nervosität vor dem Prozess gegen 17 Angeklagte. Sie werden verdächtigt, im Jahr 2020 eine private Miliz in Geraardsbergen gegründet zu haben. In der Anklageschrift wird auch der verbotene Besitz von Waffen erwähnt. Vor drei Jahren hatte die Polizei eine illegale Versammlung in einem Haus in Viane, in Geraardsbergen, gestürmt. Damals wütete noch die Coronapandemie und Versammlungen waren verboten. Dennoch fand die Polizei dort mehrere Waffen, darunter acht Armbrüste. Außerdem wurden mehrere Hakenkreuze, Bilder von Hitler und durchbohrte Zielscheiben gefunden.
Neonazis
Einer der Angeklagten ist Tomas Boutens, ein ehemaliger Soldat, der zuvor als Kopf der Neonazi-Gruppe Blut-Boden-Ehre und Treue verurteilt worden war. Er wurde vor einigen Jahren zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er mit seiner Gruppe Anschläge geplant hatte. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft nun die Höchststrafe von 26 Monaten Gefängnis und eine Geldstrafe von 4.000 Euro. Für die übrigen Angeklagten werden Haftstrafen zwischen 6 und 18 Monaten und Geldstrafen zwischen 800 und 4.000 Euro gefordert.
Der Anwalt von Boutens, Anthony Mallego, fordert einen vollständigen Freispruch, auch weil er der Ansicht ist, dass die Beweise nicht rechtmäßig erlangt wurden. Er betont, dass die Beamten zum Zeitpunkt der Razzia keinen Durchsuchungsbefehl besaßen.
