Belgiens Innenministerin Annelies Verlinden (CD&V) hat der Bundespolizei den Auftrag gegeben, jüdische Einrichtungen in Brüssel und Antwerpen mit mehr Patrouillen zu bewachen. Grund für diesen Auftrag ist die Sorge, dass auch in unserem Land die Spannungen durch den neuerlichen Nahost-Konflikt zunehmen.
Die Polizei soll jüdische Einrichtungen in Brüssel und Antwerpen mit mehr Patrouillen bewachen
Innenministerin Verlinden ordnete an, dass die belgische Bundespolizei zusätzliche Patrouillen und Streifen einsetzen soll, um die jüdische Gemeinschaft in Brüssel und Antwerpen, sowie deren Einrichtungen besser zu bewachen und zu schützen.
Aus dem Kabinett der Innenministerin verlautete dazu, dass man befürchtet, dass die Spannungen durch den Krieg zwischen der islamistischen Terrororganisation Hamas und der israelischen Armee in Gaza auch hierzulande zunehmen werden.
Dies bedeutet aber nicht, dass das Bedrohungsniveau in Belgien angehoben wird, denn dazu sieht das Koordinationsorgan für Bedrohungsanalyse in Belgien (OCAD) noch keinen Anlass. Seit dem Anschlag vom 16. Oktober eines islamistischen Radikalen auf schwedische Fußballfans, bei dem zwei Menschen erschossen und eine weitere schwer verletzt wurden, steht dieses Niveau auf Stufe 3.
Bisher hatte das nationale Krisenzentrum empfohlen, vor jüdischen Schulen oder Synagogen Patrouillen zu postieren. Jetzt aber bittet das Innenministerium in Brüssel die Bundespolizei darum, die praktischen Modalitäten zur Aufstockung der Bewachung von jüdischen Einrichtungen und Wohnvierteln mit der Lokalpolizei vor Ort abzusprechen und zu planen.
Die Terrorwarnstufen in Belgien
Terrorwarnstufe 3 steht übrigens für „die Bedrohung ist sehr ernst und möglich“, also ein Anschlag kann passieren. Die Skala der Terrorbedrohung in unserem Land hat vier Punkte. Derzeit also ist die Lage nicht akut oder konkret. Die verschiedenen Bedrohungsstufen sind im Königlichen Erlass vom 28. November 2006 zur Ausführung des Gesetzes vom 10. Juli 2006 festgelegt:
"Stufe 1 oder GERING", wenn sich zeigt, dass die Person, die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, nicht bedroht ist,
"Stufe 2 oder MÄSSIG", wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, wenig wahrscheinlich ist,
"Stufe 3 oder ERNST", wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, möglich und wahrscheinlich ist,
"Stufe 4 oder SEHR ERNST", wenn sich zeigt, dass die Bedrohung gegen die Person, die Gruppierung oder das Ereignis, das Gegenstand der Analyse ist, ernst zu nehmen ist und nahe bevorsteht.
