Die flämische Landesregierung hat auf Drängen von Landesarbeitsminister Jo Brouns (CD&V, Foto) beschlossen, dass sich Sozialhilfeempfänger ab März 2024 beim Arbeitsamt VDAB einschreiben müssen. Damit sollen diese dazu animiert werden, sich einen Job zu suchen und damit soll im belgischen Bundesland Flandern der angestrebte Arbeitsgrad von 80 % erreicht werden.
Flandern: Ab März 2024 müssen sich Sozialhilfeempfänger beim Arbeitsamt einschreiben
Von allen Sozialhilfeberechtigten in Flandern ist nach einem Jahr nur etwa jeder Vierte in einem Arbeitsverhältnis. Bei denen, die sich beim Arbeitsamt VDAB gemeldet haben, arbeiten ungefähr 40 % nach einem Jahr. Aus diesem Grunde beschloss die Landesregierung im Laufe des Jahres, dass sich Sozialhilfeempfänger beim Arbeitsamt melden müssen. Jetzt steht das Datum der Verpflichtung: 1. März 2024.
Landesarbeitsminister Brouns will, dass die Sozialhilfezentren (OCMW) dabei eng mit den Arbeitsämtern des VDAB zusammenarbeiten: „Hier kann entschieden werden, ob sich ein Betroffener beim VDAB gemeldet hat oder ob das OCMW ihn dabei begleiten soll.“ Durch diese verpflichtete Anmeldung könne ein klares Bild zu allen Sozialhilfeberechtigten gezeichnet werden, die selbst Schritte zur Suche nach einem Arbeitsplatz (oder einer Umschulung) setzen.
2023 meldeten sich 8.000 Sozialhilfeempfänger beim Arbeitsamt
Alle Berufsaktiven ab 18 Jahren, die Sozialhilfe beziehen, haben drei Monate lang Zeit, sich beim VDAB als Arbeitsuchend einzuschreiben. Wer Sozialhilfe beantragt, hat dazu vier Monate lang Zeit, wie die entsprechende Regelung der flämischen Landesregierung vorsieht. Wer sich dem entzieht, dem drohen Konsequenzen, bzw. Abstriche bei der Sozialhilfe durch das OCMW.
VDAB-Direktor Wim Adriaens gibt an, dass sich dieses Jahr bereits rund 8.000 Sozialhilfeempfänger beim Arbeitsamt gemeldet haben: „Der nächste Schritt ist, sie bei der Suche nach Arbeit zu begleiten, auch wenn wir sehen, dass das nicht unbedingt evident ist. Viele Sozialhilfeempfänger ringen nicht selten mit Hemmungen. Das betrifft z.B. einen Mangel an Unterkunft und Probleme bei der Unterbringung der Kinder sowie Probleme mit der Wohlfahrt oder mit Armut. Gemeinsam mit dem Sozialhilfezentren können wir diese Hindernisse beseitigen.“
