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Inland
Justiz

Vooruit-Parteichef Rousseau durfte der Presse die Veröffentlichung von Details aus einem Verfahren gegen ihn verbieten lassen

Conner Rousseau (Foto), der Vorsitzende der flämischen Sozialisten, Vooruit, hatte nach einem juristischen Urteil das recht, den Medien mit einer einstweiligen Verfügung zu untersagen, Details aus einem Verfahren gegen ihn zu veröffentlichen, bevor er selbst von der Polizei verhört werden konnte. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Bei dem Vorgang ging es um mögliche rassistische Sprüche, die Rousseau im Rahmen eines Festivals in seiner Heimatstadt Sint-Niklaas in Ostflandern gegenüber Polizisten geklopft haben sollte. Die flämische Tageszeitung Het Laatste Nieuws und die TV-Nachrichten des Privatsenders VTM, die beide zur DPG-Mediengruppe gehören, wollten Details aus den Ermittlungen veröffentlichen.

Doch der Sozialistenchef war seinerzeit selbst noch nicht von der Polizei dazu verhört worden. Aus diesem Grunde ließ er die Veröffentlichung per einstweiliger Verfügung durch einen Richter untersagen, wogegen DPG ihrerseits vor Gericht zog, um diese anzufechten.

Doch die Klage von DPG wurde jetzt verworfen. Inzwischen sind der HLN-Beitrag veröffentlicht und die VTM-Reportage gesendet worden, nach dem Rousseau dazu die Zustimmung gegeben hat, nach dem er verhört worden ist und nachdem er dazu im Rahmen einer Pressekonferenz (Foto oben) dazu Stellung nehmen konnte.

Bei dem Vorgang ging es um abfällige Bemerkungen, die Rousseau in angetrunkenem Zustand über Sinti und Roma gemacht hatte. Dafür hat er sich bereits öffentlich entschuldigt und er traf sich diesbezüglich auch mit Vertretern der Sinti- und Roma-Gemeinschaften zu klärenden Gesprächen. Inzwischen laufen aber Klagen wegen Rassismus gegen Rousseau von einer Roma-Gruppe und von Anti-Rassismus-Bewegungen.    

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