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Opferverbände klagen an: "Terroropfer sind in Belgien bei Anschlägen mit Schusswaffen nicht versichert"

Nach dem Anschlag auf schwedische Fußballfans am 17. Oktober in Brüssel durch einen islamistischen Terroristen in Brüssel, der zwei Menschen mit Schüssen aus einem Sturmgewehr tötete und eine weitere schwer verletzte, warnt der Opferverband Life4Brussels vor möglichen Versicherungsproblemen. Offenbar sind diese Opfer nicht automatisch in Belgien versichert, wenn sie durch Schusswaffen verletzt oder gar getötet werden.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Ein Terrorist schießt mit einem Schnellfeuergewehr auf drei schwedische Fußballfans, von denen er zwei tötet und einen schwer verletzt. Neben dem menschlichen Leid, das ein solcher Terroranschlag erzeugt, kommen aber auch praktische Probleme, wie für den Verletzten die Gesundheitskosten, mögliche Reha und psychologische Begleitung und nicht zuletzt auch Gehaltseinbußen. Im Prinzip müssten all diese anfallenden Kosten in Belgien automatisch durch Versicherungen des Staates abgedeckt sein. Müssten…

Seit 2007 ist in Belgien in vielen Versicherungspolicen der Schaden, der durch Terroranschläge entsteht, aufgenommen: Arbeitsversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Feuerversicherung, Krankenhausversicherung, Lebensversicherung… Diese Verpflichtung für die Versicherungen in Belgien folgten auf den Terroranschlägen auf New York, Madrid und London. Nur, so der Opferverband Live4Brussels, der nach den Anschlägen auf Brüssel im März 2016 gegründet wurde, sind nicht alle Situationen von Anschlägen darin aufgenommen…

Nicht immer und überall versicherungstechnisch geschützt

Ein Anschlag in der Öffentlichkeit außerhalb der Arbeitszeit, wie dies den drei Schweden letzte Woche passierte, ist ein Beispiel für eine Situation, die versicherungstechnisch nicht gedeckt ist. Und Opfer eines Terroranschlags mit Schusswaffen sind ebenfalls nicht geschützt. Attentate mit Bomben hingegen, sind in fast allen Situationen gedeckt, doch auch nicht immer und überall, wie Live4Brussels beklagt. In Flughäfen, Bahnhöfen oder in der Metro sowie an neuralgischen Orten, z.B. einem Regierungsviertel, ist man versicherungstechnisch abgesichert, auf dem Großen Markt von Brüssel aber z.B. nicht. Diese Gesetzeslücke wurde nach den Anschlägen von 2016 deutlich und es wird an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet, doch dieses ist noch in der Mache.

Bei der belgischen Bundesregierung hieß es dazu, dass die Opfer des Anschlags in der vergangenen Woche rückwirkend durch dieses neue Gesetz abgesichert seien, denn dieser Anschlag wurde offiziell als Terrorakt eingestuft. Doch noch liegt das Gesetz nicht vor und wann das belgische Bundesparlament darüber abstimmt, ist noch unklar. Bei den Versicherungen stellt man sich unterdessen die Frage, ob man jemanden rückwirkend überhaupt unter Versicherungsschutz nehmen kann.

Versicherungen suchen nach Lösungen

Bedeutet das, dass die drei Opfer aus Schweden jetzt alleine gelassen werden? Ganz sicher nicht, wie es beim belgischen Dachverband des Versicherungswesens, Assuralia, dazu heißt. Deren Sprecher Hein Lannoy sagte gegenüber VRT NWS vor einigen Tagen, dass mit Sicherheit eine Versicherung einspringen werde: „Die betroffenen Versicherer schauen noch, auf welche Art und Weise das konkret und korrekt möglich sein wird, doch dafür müssen wir zuerst eine präzise Sicht darauf haben, was an diesem Abend (Montag, 17. Oktober (Red.)) genau passiert ist. Opfer, die z.B. in einem Taxi saßen (das war hier zunächst der Fall, bevor die Opfer Schutz in einem Gebäude einer flämischen Landesbehörde Schutz suchten (Red.)), werden durch die Autoversicherung gedeckt.“ Lannoy erinnerte aber auch an die Einrichtung einer eigenen Art Fonds der Versicherer, die dazu eine eigene Vereinigung gegründet haben, nämlich TRIP. Das steht für "Terrorism Reinsurance and Insurance Pool", der solche Fälle mit einer Summe von derzeit 1,3 Mia. € deckt, wie das flämische Magazin KNACK dazu schreibt. 

Life4Brussels hofft unterdessen, dass sich Belgien von diesem System der Versicherungen nach Anschlägen verabschiedet und einen permanenten Garantiefonds für Opfer von Terrorattentaten einrichtet, damit diese automatisch und schnell vom belgischen Staat vergütet werden können: „Durch das heutige Versicherungssystem haben einige Opfer vom 16. März 2016 bis heute noch keine Entschädigung erhalten. Sie müssen enorm viele Schritte unternehmen, die sie zunächst viel Geld kostet. Das macht solche Opfer fertig.“ Inzwischen aber können sich die Opfer des 17. Oktobers bzw. deren Angehörige auf die Hilfe des belgischen Opferfonds berufen, wie der Ministerrat der belgischen Bundesregierung vor einigen Tagen bekanntgab. 

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