Zum Hauptinhalt springen

"Schwerbewaffneter Mann" war ein Jugendlicher auf dem Weg zu einem Fantasy-Event

Der „schwerbewaffnet“ aussehende Mann, der am Wochenende in der Gemeinde Sint-Pieters-Leeuw in Flämisch-Brabant als von einer beunruhigten Bürgerin fotografiert und der Polizei gemeldet wurde, entpuppte sich als verkleideter Minderjähriger, der auf dem Weg zur Fantasy-Messe FACTS in Gent unterwegs war. Dessen Eltern erkannten ihren Sohn auf dem in den sozialen Medien kursierenden Foto und meldeten sich ebenfalls bei der Polizei.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

In Sint-Pieters-Leeuw, einer Gemeinde am Rand von Brüssel in Flämisch-Brabant, herrschte am Samstagvormittag Panik, als ein Foto von einem vermeintlich schwerbewaffneten Mann in den sozialen Medien auftauchte. Die Polizei, die inzwischen von beunruhigten Passanten alarmiert worden war, roch bereits Lunte, ging aber auf Nummer sicher und suchte die Person, die hier für Angst und Schrecken - erst recht nach dem Terroranschlag auf schwedische Fußballfans letzte Woche - sorgte.

Die Polizei traf den Unbekannten an dem Ort, an dem er gesichtet wurde, nicht mehr an, vernahm jedoch, dass er ohne jemanden zu bedrohen und seelenruhig in einen weißen Kleinbus eingestiegen sei. Letztendlich erwies sich das Ganze als falscher Alarm und es konnte Entwarnung gegeben werden.

Der Jugendliche war auf dem Weg zu einem Fantasy-Event.“

Wannes Monteyne, Hauptkommissar der Polizeizone „Zennevallei“

Da nach dem tödlichen Anschlag von Montag letzter Woche in Belgien die Terrorwarnstufe auf 3 steht, rückte die Polizei aus, doch auf Basis von Kamerabildern habe man die Person identifizieren können, zumal sich auch dessen Vater auf der Polizeiwache von Sint-Pieters-Leeuw meldete. Danach hieß es offiziell: „Der Jugendliche war auf dem Weg nach FACTS.“

Wannes Monteyne, der Hauptkommissar der Polizeizone „Zennevallei“ erinnerte daran, dass man sich eigentlich so nicht in der Öffentlichkeit bewegen sollte und dürfe: „Man darf sich verkleiden, doch man muss immer erkennbar sein. Eine Maske, die auch nur teilweise das Gesicht bedeckt, darf man also nicht aufsetzen.“ Jeder müsse sich zudem identifizieren können, so Monteyne, wenn die Polizei dies verlange: „Es ist auch verboten, sich als Polizeibeamter oder als Soldat so zu verkleiden, dass die Uniform denen gleicht, dass man so aussieht wie sie.“ 

Lesen Sie mehr über

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5