Der Prozess zu den Terroranschlägen auf Brüssel vom 16. März 2016 ist praktisch zu Ende. Keiner der Angeklagten geht gegen sein Urteil bzw. gegen das gegen ihn verhängte Strafmaß in Berufung, wie von Seiten des Appellationshofes in Brüssel verlautete.
Der Brüsseler Terrorprozess geht zu Ende - Niemand legt gegen sein Urteil Berufung ein
Luc Hennart, der Sprecher des Appellationshofes, bestätigte entsprechende Meldungen und Angaben von Anwälten der Verurteilten. Die Frist für eine Einleitung von Berufungen ist bereits am Montag verstrichen. Das bedeutet, dass alle Urteile definitiv festliegen und rechtskräftig sind.
Sechs der insgesamt 11 Angeklagten waren wegen mehrfachem terroristischem Mord, mehrfachem versuchten terroristischem Mord und Mitgliedschafft in einer Terroristischen Vereinigung zu hohen Haftstrafen bzw. zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden.
Bei den islamistischen Anschlägen auf den Brüsseler Flughafen in Zaventem und auf die Metrostation Maalbeek im Brüsseler Regierungsviertel waren am 16. März 2016 verloren 32 Menschen ihr Leben. Diese Zahl wurde offiziell auf 36 Todesopfer erhöht, da einige Opfer an den Folgen ihrer körperlichen oder seelischen Verletzungen gestorben waren. Mehr als 300 Personen wurden zum Teil schwerstens verletzt.
Salah Abdeslam wird vorerst nicht an Frankreich überstellt
Der beim Brüsseler Terrorprozess zu lebenslanger Haft verurteilte Terrorist Salah Abdeslam wird vorerst nicht an die französische Justiz überstellt. Abdeslam war in Frankreich bereits zu lebenslanger Haft wegen seiner Beteiligung an den Terroranschlägen auf Paris am 15. November 2015 verurteilt worden.
Zum Brüsseler Prozess wurde er an die belgischen Justizbehörden überstellt. Nach Angaben des Brüsseler Appellationshofes will Abdeslam seine Haftstrafen in Belgien absitzen, denn in Frankreich würde er „unmenschlich behandelt“ und in Isolationshaft stehend permanent überwacht. Darüber muss jetzt ein erstinstanzliches Gericht in Belgien entscheiden, denn die Anwälte des verurteilten Terroristen wollen versuchen, das Ansinnen ihres Mandanten zu erreichen.
