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Inland
Justiz

Glücksspielautomaten im Zeitungsladen: Nutzung bald nur noch mit Vorlage des elektronischen Ausweises

Zeitschriftenläden und Lotto-Annahmestellen in Belgien müssen ihre Spielautomaten bald mit einem Kartenleser für die elektronischen Ausweise, die eID-Karten, ausrüsten. Damit soll vermieden werden, dass Minderjährige oder registrierte Spielsüchtige dort zocken. In den belgischen Kasinos darf man schon jetzt nur nach Vorlage des Ausweises aktiv werden. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Am vergangenen Freitag stimmte das Kernkabinett der belgischen Bundesregierung einer Gesetzesvorlage von Bundesjustizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) zu.

Die Glücksspiel- und Wettautomaten in den Zeitungsläden sollen mit einem Kartenleser ausgerüstet werden, in den Spieler ihren Ausweis einführen müssen. Erweist sich, dass ein Spieler noch minderjährig ist oder dass er auf der schwarzen Liste der belgischen Glücksspiel-Kommission geführt wird, muss ihm der Zugang zu dem Zockerautomaten verwehrt werden.

Aktuell stehen rund 120.000 Personen auf dieser schwarzen Liste, wie Justizminister Van Quickenborne dazu angibt: „So wird vermieden, dass Problemspieler ihrer Sucht in den Zeitungsläden frönen können, weil sie anderswo nicht mehr zocken dürfen.“ Letztes Jahr, so die Zahlen der Glücksspiel-Kommission, wurde etwa 276.000 Mal durch solche Personen versucht, in Kasinos zu spielen.

Allerdings wird den Zeitungsläden und Lotto-Annahmestellen ein Übergangszeitraum von 2 Jahren eingeräumt. Übrigens müssen die belgischen Wettbüros nach einem lange währenden juristischen Verfahren ebenfalls wieder die Identitätskontrollen bei ihren Kunden einführen. 

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