Die Verteidigung von Mohamed Abrini, einem der vor kurzem erst abgeurteilten Terroristen, die für die Anschläge auf Brüssel im März 2016 verantwortlich sind, kündigte an, nicht gegen das Urteil ihres Mandanten Berufung einzulegen.
Brüsseler Terrorprozess: Mohamed Abrini geht gegen sein Urteil nicht in Berufung
Mohamed Abrini, der in die Geschichte der Terroranschläge vom 22. März 2016 auf die Brüsseler Metrostation Maalbeek und den belgischen Nationalflughafen in Zaventem als der „Mann mit Hut“ eingeht, legt keine Berufung gegen das Urteil der Brüsseler Justiz ein.
Wie unsere frankophonen Kollegen der RTBF melden, teilen seine Anwälte mit, ihr Mandant nehme seine Strafe an und werde nicht dagegen beim Kassationshof vorgehen.
Abrini war während des Brüsseler Terrorprozesses wegen seiner Beteiligung an den Anschlägen zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der „Mann mit Hut“ wurde zuvor bereits in Frankreich zu lebenslanger Haft wegen seiner Beteiligung an den Terroranschlägen auf Paris im November 2015 verurteilt worden.
Bei den Anschlägen auf Brüssel und den Brussels Airport einer radikal-islamistischen Terrorgruppe verloren 32 Menschen verloren dabei ihr Leben - 16 am Flughafen und 16 in Maalbeek - und über 300 Personen wurde zum Teil schwer verletzt. Manche sind für ihr Leben gezeichnet, sowohl körperlich, als auch seelisch.
Im Laufe des Prozesses gegen die Attentäter wurde die Zahl der Todesopfer auf 36 erhöht, da einige Betroffene inzwischen an den Folgen ihrer schweren Verletzungen gestorben sind. Eine damals schwer seelisch erkrankte junge Frau bekam sogar aktive Sterbehilfe.
